01 März
Datenschutz-Aufsicht Niedersachsen: “Ich habe in meiner Amtszeit keinerlei Druck von außen erlebt”
Am 9. März 2010 hat der Gerichtshof der Europäischen Union in einem Vertragsverletzungsverfahren (C-518/07) festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland fehlerhaft die Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) umgesetzt hat. Ausgangspunkt des Streits ist Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 der Datenschutzrichtlinie nach welchem die Kontrollstellen, also auch die Landesbeauftragten für den Datenschutz, „die ihnen zugewiesenen Aufgaben in völliger Unabhängigkeit“ wahrnehmen. Der Gerichtshof stellte fes...