IITR Datenschutz Blog

Netzsperren: Nur ein erster Schritt

18.04.2009

Heute findet sich in der Aachener Zeitung auf Seite 4 ein Kommentar zum Thema Netzsperren. Ich werde in der nächsten Zeit einen zusammenfassenden Artikel zum Thema schreiben, daher möchte ich hier nur kurz auf diesen Kommentar geben und ihn zur Verfügung stellen, denn er demonstriert, was genau geschehen ist.

Diese “Netzsperren”, die keine Funktion haben, sind eine ungeeignete Maßnahme – darauf hatte ich schon sehr viel früher hingewiesen. Diejenigen, die sich mit dem Thema ernsthaft beschäftigen und wenigens eine gewisse Grundkompetenz mitbringen – dazu gehören zahlreiche Juristen, aber eben auch ITler, etwa der CCC – haben in den letzten Wochen versucht, das Thema etwas sachlicher zu behandeln. Darauf aufmerksam zu machen, dass Netzsperren zwar einerseits eine Gefahr für die Meinungsbildung im Netz mit sich bringen, andererseits aber gar keinen Effekt haben. Neben der Ungeeignetheit, dem KO-Kriterium staatlicher Maßnahmen, können sie daher auch im engeren Sinne schon gar nicht mehr Verhältnismäßig sein.

Der hier verwiesene Kommentar zeigt, was die Praxis aus dieser Tatsache macht: Bestritten wird es schon nicht mehr, sondern zum “Signal” verklärt. Mit der logischen Konsequenz, dass es nun natürlich nur der erste Schritt sein kann. Warum wir als ersten Schritt überhaupt einen brauchen, der mit den Tätern nichts zu tun hat, wird nicht mehr thematisiert – unsere offensichtliche Ohnmacht wird jetzt erstmal temporär damit befriedigt, überhaupt was zu tun. Dass wir genauso gut gegen die Verbreitung von Kinderpornographie mit wöchentlichen Gebeten “vorgehen” könnten, stört da nicht.

Die Probleme derweil werden nicht thematisiert: Etwa dass die bekannt gewordenen Sperrlisten aus dem Ausland offensichtlich grossteils legale Pornographie, etwa Gay-Porn “filtern”. Klar, ist ja auch Schweinkram mit dem wir normale Bürger nix zu tun haben. Warum sollten wir auch zum Schutz derer, die anders sind, aktiv sein. Oder die Frage, wer die Liste kontrolliert – selbst für mich ist es nachvollziehbar, dass es gewisse Vorbehalte gibt, die Liste öffentlich verfügbar zu machen, damit die Bevölkerung sie kontrolliert. Transparenz nennt man das, die vom BverfG hervorgehoben wird, und sofern die Netzsperren wirklich funktionierern würden, gäbe es ja auch kein Problem, die Liste öffentlich zu machen.

Wie gesagt: Ich verstehe die Vorbehalte (zumal wir alle wissen, dass die Sperren nicht funktionieren), doch warum gibt es kein parlamentarisches Kontrollgremium? Warum wird die Liste bzw. jeder Neu-Eintrag nicht richterlich abgesegnet? Wie würden wir alle schreien, wenndas BKA ohne Kontrolle eine Liste führte, mit der Anrufe zu bestimmten Nummern unterbunden werden oder Briefe an bestimmte Adressen automatisch zurück kommen. Hier aber schreit niemand, niemand stellt die wichtigen rechtsstaatlichen Fragen, etwa nach einer staatlichen Maßnahme ohne rechtliche Grundlage, von der jeder Jurist weiß, dass sie rechtswidrig ist, weil sie zumindest gegen §59 II VwVfG verstößt.

Wobei ja am Rande festzuhalten ist: Netzsperren, die vorgenommen werden und auf alle geäußerte Kritik eingehen, sind durchaus möglich.
Die wären aber weder noch schnell vor dem Wahlkampf möglich, noch könnte man damit große Schlagzeilen machen – Schlagzeilen werden nämlich bedeutsamer, je plakativer die Maßnahme und je zahlreicher (und fundierter) die Kritiker sind.

Und wenn wir schon jetzt beim ersten Schritt Bürgerrechtler diffamieren und unnötige rechtsstaatliche Brüche hinnehmen, will ich nicht erleben, wie weit wir gehen, wenn es um wirklich effektive Maßnahmen geht.

Download dazu:

Vorher dazu:

Beitrag teilen:

3 Kommentare zu diesem Beitrag:

Kommentar schreiben:

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

https://www.iitr.de/blog/wp-content/uploads/2020/10/chatbot-load.png https://www.iitr.de/blog/wp-content/uploads/2020/10/loading.gif