Datenschutz

Meilenstein für Europa: Willkommen EU-DSGVO

25.05.2018

IITR Information[IITR – 25.5.18] Mit dem heutigen Tag gelangen die 99 Artikel der EU-Datenschutzgrundverordnung in allen 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Geltung. Ein Grund zum Feiern. Für Europa regelt das neue Datenschutzrecht die Verarbeitung, den Austausch sowie die Vermarktung personenbezogener Daten durch Unternehmen.

Der heutige Tag ist ein Meilenstein für Europa, weil jedem Europäer ein Recht auf Selbstbestimmung eingeräumt wird bei seiner Entscheidung ob, in welchem Umfang und für welche Dauer dieser seine personenbezogenen Daten preisgeben wird. Ein wichtiger Tag für ein wichtiges Grundrecht. Personenbezogene Daten stellen demnach nicht lediglich ein Wirtschaftsgut dar, sondern sind auch als Bestandteil des Persönlichkeitsrechts zu betrachten.

Zukünftig gilt im europäischen Datenschutz zudem das Marktortprinzip. Unternehmen aus Drittstaaten müssen die EU-DSGVO beachten, sofern sie in Europa gewerblich tätig sind. Ihr Ansprechpartner wird dann für den gesamten Binnenmarkt die Datenschutz-Aufsichtsbehörde am jeweiligen Sitz der Hauptniederlassung des Unternehmens sein.

Zeichnung IITR Ritter mit Champagner in der Hand und Feuerwerk im Hintergrund
Europa feiert: ab dem 25.5.2018 gilt die EU-Datenschutzgrundverordnung.

Wird durch den Datenschutz die wirtschaftliche oder technologische Weiterentwicklung behindert? Antwort: irgendwie stellt jede Regelung eine Behinderung dar. Dennoch gibt es Regelungen, die sinnvoll sind. Wird sich der Datenschutz nachteilig auf die Entwicklung von künstlicher Intelligenz auswirken? Möglich. Einige warnen sogar vor den Auswirkungen der künstlichen Intelligenz. Andere sagen, daß es mit einer Intelligenz nicht allzu weit her sein kann, wenn bereits der Datenschutz sie in die Schranken weist. Vergessen wir auch nicht: jenseits von personenbeziehbaren Daten, um die es im Datenschutz geht, existieren auch noch andere Kategorien von Daten, an denen sich eine künstliche Intelligenz versuchen kann.

Die EU-Datenschutzgrundverordnung kann kein einfaches Regelwerk sein. Wir werden Ergänzungen, wie die bereits angekündigte e-Privacy-Verordnung erleben. Auch der EuGH dürfte Präzisierungen beisteuern.

Entscheidend wird es auf die durchgängige Umsetzung in Europa ankommen. Noch nicht alle Länder haben ihre nationalen Gesetze an die EU-DSGVO angepasst. Die Implementierung in den Unternehmen und Organisationen verlangt nach fachkundigem Personen, welches in ausreichender Anzahl verfügbar sein muss. Verwendet man geeignete Arbeitsgrundlagen, dann ist die Umsetzung kein Hexenwerk. Die derzeitige Aufregung in den Medien teilen wir nicht. Die heutige Inkraftsetzung kam nach einer zweijährigen Ankündigungs- und Vorbereitungsphase für viele immer noch überraschend. Das wissen auch unsere Datenschutzbehörden. Deswegen sind wir zuversichtlich, daß diese zunächst konziliant vorgehen dürften.

Ein für die betriebsübergreifende Datenverarbeitung geforderter Vertrauens-Nachweis ist noch nicht zufriedenstellend realisiert. Benötigt werden gerichtsfeste, amtliche Zertifizierungsverfahren vor allem für kleinere Unternehmen. Die dazu erschwinglich sein müssen. Wir sind überzeugt, daß auch dies realisierbar sein wird. Andernfalls könnten kleinere Unternehmen zukünftig von einer Auftragsvergabe ausgeschlossen sein.

In einer nicht einfachen Zeit kommt dem Datenschutz fast eine Leuchtturm-Funktion für Europa zu. Große Teile der Welt beobachten, was wir im Datenschutz so treiben. Je nach kultureller Prägung wird man vielleicht das eine oder andere übernehmen können. Dies würde einer Harmonisierung im globalen Austausch von personenbeziehbaren Daten zugute kommen. Was in Zeiten der Reduzierung von Handelshemmnissen vielleicht nicht schlecht wäre.

Also dann: Alles Gute, EU-DSGVO.
Und Prosit Europa.

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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