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Juristische Personen und informationelle Selbstbestimmung

01.06.2009

Nur ganz kurz der Hinweis, dass das OVG Niedersachsen (10 ME 385/08) kurz und knackig feststellt:

Auch juristische Personen können Träger des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung als Teilbereich des allgemeien Persönlichkeitsrechts sein

Allerdings muss der Schutz entsprechend “hoch” (oder besser: niedrig) angesiedelt sein. Im vorliegenden Fall hatte ein Unternehmen geklagt, dass nach der Veröffentlichung einer “Danksagung” an spendende Unternehmen für eine bauliche Maßnahme eindeutig als “Nicht-Spender” zu erkennen war.

Dürfte für das öffentliche Bild des Unternehmens unschön sein, jedenfalls sah das OVG hier kein Problem mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

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