IITR Datenschutz Blog

Hamburg macht Druck: Aufsichtsbehörde kündigt „Prüfungskonzept“ zum betrieblichen Datenschutz an

09.01.2010

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Professor Dr. Johannes Caspar, hat am 8.1.2010 in einer Pressemitteilung angekündigt, ab Mitte Januar mit einem “schriftlichen Prüfungskonzept” die Einhaltung des Datenschutzes in Hamburger Unternehmen zu überprüfen. Die erste Umfrage soll sich an Speditionen richten.

Insbesondere soll mit dieser Maßnahme sicher gestellt werden, dass Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen. Durchgeführte Prüfungen in den letzten Jahren hätten gezeigt, dass ein großer Teil der Hamburger Unternehmen trotz bestehender Verpflichtung keinen Datenschutzbeauftragten bestellt habe.

Herr Professor Dr. Caspar wird in der Pressemitteilung dazu wie folgt zitiert: „Wir haben bei unseren Prüfungen ein hohes Vollzugsdefizit bei der Bestellung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten festgestellt. (…) Beginnend in der 2. Januarwoche werden daher in verschiedenen Phasen jeweils Hamburger Betriebe aus bestimmten Branchen angeschrieben und gebeten, einen Fragebogen zur Bestellung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten auszufüllen und an uns zurückzusenden. Nach Maßgabe der Auswertung sind sodann weitere konkrete Prüfungsschritte einzuleiten. Die Umfrage wird sich zunächst an Speditionen richten und im Laufe des Jahres auf weitere Branchen ausgedehnt werden. (…)“

Nach meiner Kenntnis ist dies die erste Datenschutz-Aufsichtsbehörde, die in dieser Breite Unternehmen anschreibt.

 

Weitere Informationen zum Thema (teilweise externe Links):

Autor: Dr. Sebastian Kraska

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

Beitrag teilen:

0 Kommentar zu diesem Beitrag:

Kommentar schreiben:

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

https://www.iitr.de/blog/wp-content/uploads/2020/10/chatbot-load.png https://www.iitr.de/blog/wp-content/uploads/2020/10/loading.gif