Datenschutz

Forderung: Haftungsanspruch gegenüber Landesdatenschutzbeauftragten bei Auskunft

08.04.2009

Aufgrund aktueller Frustration, einem Austausch mit anderen Aktivisten & Juristen sowie einer inzwischen mehrjährigen Erfahrung im Umgang mit Landesdatenschutzbeauftragten (LDSB) fordere ich eine Haftungsgrundlage bei Auskünften gegenüber LDSB an.

Hintergrund: Bürger fragen regelmässig bei den Datenschutzbeauftragten nach, wie sich ein Sachverhalt darstellt. Eine negative Antwort eines LDSB hat dabei meistens eine endgültige Wirkung: Wenn der LDSB schon sagt, dass da kein Problem besteht, wird auch kein Betroffener mehr das Kostenrisiko einer Klage eingehen oder sich sonst wie wehren.

Doch wie sieht es aus, wenn dann doch einmal hinterher ein angeblich problemloser Sachverhalt zum Problem wird? Ein ausdrücklicher Haftungsanspruch gegenüber dem Bürger, der fehlerhaft informiert wurde, könnte durchaus dazu führen, dass engagierter an Sachfragen herangegangen wird. Ich sehe hier, neben dem typischen Geschrei nach mehr Personal und Möglichkeiten, eine bisher ganz außer Acht gelassende Pflicht, über die man mal diskutieren darf.

Überhaupt muss ich zunehmend feststellen, dass ich bei den LDSB zunehmend kritisch werden: Abgesehen von Mainstream-Themen, mit denen man sich gut in der Presse postieren kann (Stichwort Streetview), habe ich gerade bei den kleinen Vorfällen vor Ort den Eindruck, dass hier zwar reagiert wird, aber sehr viel langsamer und sehr viel “Stellen-Freundlicher”, insbesondere wenn die verarbeitende Stelle eine Behörde ist. Bei mir hat sich der Eindruck verstärkt, dass zwar hinterher immer laut geschrieen wird, das aber nur nötig ist, weil vorher mitunter wenig bewegt wird – sicherlich auch, aber eben nicht nur wegen der Personalknappheit.

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4 Kommentare zu diesem Beitrag:

Johannes

Was ist denn ein "Haftungsanspruch"? So etwas wie ein Schadensersatzanspruch aus Amtshaftung?

Den hat schon jemand vor Ihnen erfunden. Er setzt allerdings einen Vermögensschaden voraus, an dem es in den Fällen, die Ihnen offenbar am Herzen liegen, regelmäßig fehlen wird.

Nur worauf soll dann Ihr "Haftungsanspruch" gerichtet sein? Auf "punitive damages"?

Kleiner Tipp: Nochmal lesen, auf die Kategorie achten und zwischen den Zeilen lesen. Dann klappts auch mit dem Begreifen, bevor man einem Juristen erklärt, dass es einen Staatshaftungsanspruch gibt.

Malte S.

Ich verstehe die Richtung allerdings auch nicht ganz. Denn der Amtshaftungsanspruch - so schlecht er in Dt. auch ausgestaltet ist - hat doch gerade diese Zielrichtung. Oder geht die Forderung viel mehr in die Richtung, dass durch die Geltendmachung derartiger Ansprüche die Probleme der LDSBen offensichtlicher werden würden?
Vielleicht bin ich auch einfach nur mangels Nahrung nicht ganz aufmerksam und übersehe die tragende Aussage.

Adrian

Ich denke, dass das "Geschrei nach mehr Personal und Möglichkeiten" tatsächlich das große Problem vieler LDSBs ist. Wenn man sich nur die Organisationspläne einiger Datenschutzbehörden anschaut, wundert mich das gar nicht, dass viele Anfragen nicht in dem Umfang und in dem Zeitrahmen beantwortet werden können, wie das wünschenswert wäre. Wenn man z.T. mit nur 15 Mitarbeitern ein ganzes Bundesland beaufsichtigen soll, von denen nicht mal alle Juristen sind, kann ich sehr gut verstehen, dass man seine Kernkompetenzen nicht unbedingt in der Rechtsberatung sieht.

Einen Anspruch über die Amtshaftung hinaus halte ich nur dann für sinnvoll, wenn die Behörden auch tatsächlich in der Lage sind, eine Rechtsberatung in der Form anzubieten, dass jeder Sachverhalt haftungssicher geprüft werden kann. Das erfordert aber personelle und organisatorische Kapazitäten, die viele LDSBs nicht haben.

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