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EU-Verordnung zur Künstlichen Intelligenz

26.02.2024

Zusammenfassung

Die EU-Kommission hat einen Entwurf zur KI-Regulierung vorgelegt, der vor der Europawahl 2024 verabschiedet werden könnte. Die gesetzliche Regelung erfasst dabei den Umgang, die Folgen und Grenzen des Einsatzes von künstlicher Intelligenz in der Europäischen Union.

4 Minuten Lesezeit

Es liegt inzwischen der veröffentlichte Entwurf der EU-Kommission zum Umgang mit KI („Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council laying down harmonised rules on artificial intelligence; Artificial Intelligence Act“) vor. Nach der bereits erfolgten Zustimmung der EU-Mitgliedsländer und des zuständigen Parlamentsausschusses stimmen nun noch das EU-Parlament und der EU-Ministerrat abschließend über das Gesetz ab, so dass die Verordnung noch vor der Europawahl 2024 verabschiedet werden könnte.

Die gesetzliche Regelung erfasst dabei den Umgang, die Folgen und Grenzen des Einsatzes von künstlicher Intelligenz in der Europäischen Union.

Schwierige Lage für den Gesetzgeber

Der Gesetzgeber befindet sich dabei in einer schwierigen Lage. Sobald ein neuer Betätigungsbereich entsteht, eine Blue Ocean Situation sich mit womöglich weitreichenden Konsequenzen für die Gesellschaft entfaltet, gerät die Gesetzgebung schnell in Rücklage, hechelt der rasanten Entwicklung hinterher in der Hoffnung, die sich auftürmenden rechtlichen Folgen irgendwie unter Kontrolle halten zu können.

Die Alternative besteht darin, frühzeitig einer sich abzeichnenden Entwicklung rechtliche Zügel anzulegen. Hierbei liegt das Risiko jedoch darin, im eigenen Zuständigkeitsbereich eine segensreiche Entfaltung zu behindern, womöglich sogar zu unterbinden.

Die EU hat sich für diesen Weg entschieden.

Risikobasierter Regelungsrahmen

Der Entwurf sieht ein risikobasiertes Rahmenprogramm vor:

  • Bestimmte Formen und Anwendungen künstlicher Intelligenz („Hochrisiko-KI“) werden gänzlich verboten.
  • Für riskante KI gibt es Sicherheitsanforderungen, wie die Möglichkeit jederzeit in Prozesse eingreifen zu können.
  • Und insgesamt wird es umfassende Transparenzpflichten hinsichtlich des Trainings sowie der Funktionsweise der künstlichen Intelligenz geben.

Künftige Einsatzfelder für KI

Unterstellt wird die zukünftig hohe Bedeutung von KI. Im medizinischen Bereich sind Fortschritte für Anamnese sowie Forschung zu erwarten.

Tatsächlich dürften durch KI im Bereich Produkte oder Dienstleistungen sämtliche Tätigkeiten betroffen sein, deren Erstellung in irgendeiner Weise einer Optimierung zugänglich ist. Neue Anwendungen kündigen sich für die Bereiche Organisation und Verwaltung der Gesellschaft an.

Neue Ansätze in der Kriegführung sind bereits zu beobachten. Wie bei allen technologischen Innovationen werden sich Auswirkungen für viele Beschäftigte und damit auf dem Arbeitsmarkt insgesamt ergeben.

Höhere Effizienz wirkt sich anschließend auf unser Zeitmanagement und die Art unseres Lebens aus.

Die gesellschaftliche Rezeption von KI erscheint indifferent. Es reicht von Desinteresse über Unverständnis, Bedrückung und Unsicherheit, dem stehen Anzeichen eines möglichen Hypes sowie Überschätzung gegenüber. Wie schnell wird sich was genau ändern? Wie funktioniert KI eigentlich tatsächlich?

Fazit

Vorbehalte sind geäußert worden hinsichtlich einer möglicherweise eintretenden Isolierung Europas von der globalen technologischen Weiterentwicklung.

Weitere Stimmen hoffen, dass das für 2026 geplante Wirksamwerden der KI-Verordnung von der technologischen Entwicklung dann nicht bereits überholt sein dürfte. Noch darf man also diese Frage einer KI vorlegen.

Die europäischen Mitgliedstaaten – damit auch die Bundesrepublik Deutschland – müssen in einem zweiten Schritt noch klären, welche Behörden mit Umsetzung und Überwachung der KI-Verordnung betraut werden sollen.

Für den Moment bleibt damit insbesondere Art. 22 DSGVO der relevante Rahmen beim Einsatz von KI-Systemen in Unternehmen, soweit die Systeme mit Entscheidungen betraut werden sollen.

 

 

 

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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