IITR Datenschutz Blog

Die Datenwoche im Datenschutz (KW38 2019)

22.09.2019

[IITR – 22.9.19] Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (>>> Keine Torschützen wegen Datenschutz >>> Lückenlose Bewegungsprofile >>> Überblick türkisches Datenschutzgesetz >>> Warum Daten in der Cloud am sichersten liegen >>> Bezahlen per Gesicht >>> Bundesrat: Anpassung an EU-DSGVO).

Montag, 16. September 2019

Keine Torschützen wegen Datenschutz. (F.L.) An dieser Stelle sollten eigentlich die Statistiken aus den Handballligen stehen. Mit dem Start in die neue Saison haben die Funktionäre des Handball-Verbandes Niederrhein und des Westdeutschen-Handball-Verbandes aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung einen Riegel vorgeschoben. www.rp-online.de…

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Dienstag, 17. September 2019

Grenzenlos mobil, grenzenlos überwachbar: E-Roller zeichnen lückenlose Bewegungsprofile. epochtimes.de…

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Mittwoch, 18. September 2019

Türkische Datenschutzaufsichtsbehörde verlängert die Registrierungspflicht in VERBIS für Verantwortliche bis zum 31.12.2019. Die intensiven Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und der Türkei führen dazu, dass viele deutsche Unternehmen Niederlassungen in der Türkei haben. Diese Unternehmen, die ihren Sitz in der Türkei haben, aber auch die, die ihren Sitz im Ausland haben und in der Türkei Daten verarbeiten, stehen vor der Herausforderung, den Datenschutz nach türkischem Recht anzuwenden bzw. umzusetzen. In diesem Blogbeitrag möchten wir einen groben Überblick über das türkische Datenschutzgesetz geben und den Registrierungsprozess erläutern. Ebru Öztürk, Datenschutz-Notizen.de…

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Donnerstag, 19. September 2019

Schutz vor Cybercrime: Warum Daten in der Cloud am sichersten liegen. www.asscompact.de…

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Freitag, 20. September 2019

Bezahlen per Gesicht: WeChat prescht in China vor — doch die Schöne Neue Welt des Einkaufens alarmiert Datenschützer. Marcel Bohnensteffen, businessinsider.de…

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Samstag, 21. September 2019

Der Bundesrat stimmte heute zahlreichen Anpassungen an die europäische Datenschutz-Grundverordnung zu. Damit muss beispeilsweise ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter erst ab 20 Mitarbeiter benannt werden, bislang lag die Schwelle bei zehn. Vereinfachungen gibt es auch bei der Datenverarbeitung. Die Beschäftigten müssen ihre Einwilligung nicht mehr zwingend schriftlich erteilen, künftig reicht auch eine E-Mail. Deutschlandfunk.de…

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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