IITR Datenschutz Blog

Die Datenwoche im Datenschutz (KW35 2018)

02.09.2018

[IITR – 2.9.18] Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (>>> Italiens Kleinbetriebe dürfen für einige Monate aufatmen >>> Grünen gegen niedersächsisches Datenschutzgesetz >>> Wer haftet, wenn der Betriebsrat gegen den Datenschutz verstößt? >>> Datenschutz mit Blockchain >>> Auslaufmodell: Microsoft Cloud Deutschland >>> Apps bald mit verpflichtender Datenschutzerklärung).

Mittwoch, 29. August 2018

Die Grünen wehren sich bei der Europäischen Union gegen das neue niedersächsische Datenschutzgesetz. Das berichtet die “Neue Osnabrücker Zeitung” (Mittwochsausgabe). Demnach hat die Landtagsfraktion am Dienstag Beschwerde bei der EU-Kommission gegen das im Mai vom Landtag beschlossene Gesetz eingereicht. Wallstreet-online.de…

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Donnerstag, 30. August 2018

Wer haftet, wenn der Betriebsrat gegen den Datenschutz verstößt? Nicht nur Arbeitgeber, sondern auch Betriebsräte müssen ihre datenschutzrechtlichen Pflichten erfüllen, sammeln sie doch eine Vielzahl von Beschäftigtendaten. Fraglich ist, ob und wie sie haften, wenn sie gegen den Datenschutz verstoßen. Anwalt.de…

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Freitag, 31. August 2018

Datenschutz mit Blockchain. Unternehmen forschen an einer sicheren und automatisierten Datenbank nicht nur für fahrzeugrelevante Daten. Einblick in eine Technologie, die Vertrauen ins Internet-Zeitalter übersetzen will. Martin Schachtner, profi-werkstatt.net…

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Samstag, 1. September 2018

Auslaufmodell: Microsoft Cloud Deutschland.  Microsoft stellt seine speziellen Cloud-Angebote mit Daten-Treuhänderschaft durch die Deutsche Telekom ein. Hans-Peter Schüler, heise.de…

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Sonntag, 2. September 2018

App Store: Apps bald mit verpflichtender Datenschutzerklärung. apfeleimer.de…

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Eckehard Kraska

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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