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Der Fehler des Bundesverfassungsgerichts

29.06.2009

Vorab: Nein, das wird kein BVerfG-Bashing. Aber es sollte klar sein, dass das BVerfG (natürlich) nicht unfehlbar ist. Erinnert sei nur an die Entscheidung zum Art. 13 GG, die selbst Papier heute kritisiert, an die umstrittenen Entscheidungen zum so genannten “Inzest”-Fall oder in der “Mikado”-Entscheidung. Legendär auch der Meinungsstreit zwischen 1.Senat und 2.Senat in der Frage, ob der Unterhalt für ein Ungewolltes Kind als Schadensersatz geltend gemacht werden kann (Stichwort: “Kind als Schaden”).

Doch eine Entscheidung könnte nicht nur als Fehler gewertet werden, sondern jetzt auch fatale Auswirkungen haben: Die Entscheidung, dass die verfassungswidrige Handhabung von Überhangmandaten bei der Bundestagswahl erst bis 2011 geändert werden muss (Entscheidung hier).

Schlicht unschön war es bisher, dass wir somit gezwungen sind (denn die Politik greift Aufgaben nunmal erst auf wenn es sein muss), jetzt einen Bundestag mit einem ganz klar verfassungswidrigen Bundeswahlgesetz zu wählen.

Gefährlich wird es aber, wenn das eintritt, was zunehmend prognostiziert wird: Dass ausgerechnet der verfassungswidrige Teil des Bundeswahlgesetzes, die Überhangmandate, der nächsten Regierung ihre Mehrheit sichert. Dann ist es nicht mehr nur unschön, dann ist die gesamte Legitimation der nächsten Bundesregierung hin, oder deutlich – die nächste Bundesregierung läuft Gefahr, im Status verfassungswidrig zu sein.

Der CDU/FDP ist das egal, sie blockt fleissig jeden Anlauf, das Wahlgesetz noch vor der Wahl zu ändern. Ja, sie droht sogar offen der SPD. Demokratie und Grundgesetz interessieren eben nicht mehr beim Kampf um den eigenen Machterhalt. Das aber war voraussehbar und eben hier liegt das Versagen des BVerfG.

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