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Datenschutz-Konferenz in Warschau: Internationale Standards und Webtracking

26.09.2013

[IITR – 26.09.13] Vom 23. bis 26. September fand in Warschau die 35. Internationale Konferenz der Datenschutz-Aufsichtsbehörden statt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Deutschland hat auf seiner Webseite eine Zusammenfassung der gemeinsam verabschiedeten Positionen zusammengestellt.

In der Beschreibung heißt es über die Konferenz: “Die Internationale Datenschutzkonferenz dient dem Erfahrungsaustausch auf globaler Ebene. Der Teilnehmerkreis umfasst neben den unabhängigen Datenschutzbehörden auch Vertreter von Staaten ohne unabhängige Datenschutzkontrollorgane, internationale Organisationen, Nichtregierungsorganisationen sowie Vertreter aus Wissenschaft und Industrie.”

Die Konferenz hat sich dabei insbesondere mit den Bereichen Webtracking (vgl. den englischsprachigen Beschluss der Konferenz hier) und der Angleichung internationaler Datenschutz-Standards beschäftigt (vgl. den englischsprachigen Beschluss der Konferenz hier).

Die Beschlüsse haben keinen verbindlichen Rechtscharakter, führen aber in der praktischen Anwendung dennoch zu einer Angleichung des aufsichtsrechtlichen Vorgehens.

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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