Datenschutz

Die Datenwoche im Datenschutz (KW45 2016)

13.11.2016

[IITR – 13.11.16] Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (>>> Datenherausgabe von Schwarzfahrern unzulässig >>> Arzt als Handlanger der Versicherung >>> Polizei speichert rechtswidrig in Rauschgiftdatei >>> Produktvergleich: WhatsApp, E-Mail, SMS & Co.).

Montag, 7. November 2016

Dass Polizisten Namen und Adressen von Schwarzfahrern an Kontrolleure von Bus- und Bahnunternehmen herausgeben, ist unzulässig. Das hat die Bundesdatenschutzbeauftragte der Bundespolizei geschrieben. Anlass war ein Streit zwischen einer Schaffnerin der Westfalenbahn und Beamten der Bundespolizeiinspektion Münster in Bielefeld. Stefan Werding, Westfälische Nachrichten.de….

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Mittwoch, 9. November 2016

Der Arzt als Handlanger der Versicherung und Outsourcing im Gesundheitswesen. Im Sommer dieses Jahres hat der BGH sich mit der Frage beschäftigt, ob ein Versicherungsnehmer einer Versicherung es erdulden muss, von einem von der Versicherung bestimmten Arzt untersucht zu werden. Die Untersuchung sollte klären, ob die Versicherung leisten muss oder nicht. Die Auswirkungen des Urteils sind kaum zu überschätzen. Sie lassen auf ganzer Bandbreite die Persönlichkeitsrechte zurücktreten, so lange die Vertragsgestaltung stimmt. Olaf Rossow, datenschutz-notizen.de…

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Donnerstag, 10. November 2016

Polizei speichert rechtswidrig in Rauschgiftdatei. In ihrer bundesweiten Rauschgiftdatei hat die Polizei nach Beobachtung der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern jahrelang rechtswidrig Daten gespeichert. Eine Prüfung habe ergeben, dass sich dort oftmals personenbezogene Daten fänden, ohne dies wie vorgeschrieben zu begründen. Auch Bagatellfälle seien gespeichert worden, sagte die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff. wetter.de…

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Freitag, 11. November 2016

Ausführlich! Produktvergleich: WhatsApp, E-Mail, SMS & Co. auf Sicherheit und Nachhaltigkeit bewertet. Mit der Inkraftsetzung neuer Überwachungsgesetze und der Datenweitergabe von WhatsApp an Facebook ist die Wahl des richtigen» Messengers für viele ein Thema. Auch Journalisten sorgen sich um den Quellenschutz und ihre Informantinnen. Die Digitale Gesellschaft hat daher gängige und unbekanntere Programme auf Sicherheit und Nachhaltigkeit bewertet und auch mit herkömmlichen Diensten, wie z.B. der Briefpost, verglichen. Schweiz (digitale-gesellschaft.ch) hier und hier…

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Eckehard Kraska

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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