IITR Datenschutz Blog

Die Datenwoche im Datenschutz (KW43 2016)

30.10.2016

[IITR – 30.10.16] Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (>>> Unternehmen erkennen Datenlecks zu spät >>> Forscher empfehlen Datenschutz, Urheber- und Wettbewerbsrecht zu verheiraten >>> Sicherer Datenraum >>> Angela Merkel: Rede mit viel Medien- und Netzpolitik >>> Datenschutzbeauftragter darf keinen Interessenkonflikten unterliegen).

Sonntag, 23. Oktober 2016

44 Prozent der Unternehmen erkennen Datenlecks zu spät. Die Meldefrist von 72 Stunden tritt mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung in Kraft und gilt für Mitgliedsstaaten der EU. Bei Verstoß riskieren sie Strafen in Höhe von bis zu vier Prozent ihres Jahresumsatzes. Folker Lück, crn.de…

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Montag, 24. Oktober 2016

Forscher empfehlen Datenschutz, Urheber- und Wettbewerbsrecht zu verheiraten. Monika Ermert, Heise.de…

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Dienstag, 25.Oktober 2016

Industrial Data Space: Fraunhofer entwickelt “sicheren Datenraum”. Seit die Digitalbranche das sperrige Grundrecht der “informationellen Selbstbestimmung” in die flutschende “Datensouveränität” umdefiniert hat und die Bundesregierung mit seiner digitalen Agenda auf den Zug aufgesprungen ist, steht die Frage im Raum, wie personenbezogene Informationen überhaupt noch geschützt und gesichert werden sollen. Stefan Krempl, Heise.de…

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Mittwoch, 26. Oktober 2016

Auf der Eröffnungsveranstaltung der 30. Medientage in München hat Bundeskanzlerin Angela Merkel gestern eine Rede mit viel Medien- und Netzpolitik gehalten. Wie immer bei Angela Merkel waren die meisten Aussagen vage. Wir dokumentieren die aus unserer Sicht zentralen Aussagen. Markus Beckedahl, netzpolitik.org…

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Donnerstag, 27. Oktober 2016

Datenschutzbeauftragter darf keinen Interessenkonflikten unterliegen. Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (PDF)…

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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