IITR Datenschutz Blog

Die Datenwoche im Datenschutz (KW43 2010)

29.10.2010

Sie können nicht alles lesen. Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (Strafen, Personalausweis, Eltern-Alarm, EU-Parlament, USA, Medizinstudenten, Schweigepflicht, Stiftung Datenschutz).

Freitag, 22. Oktober 2010

Datenschutz im Unternehmen: Risiko vielen Chefs nicht bewusst. Bei Verstößen Strafen bis zu 300.000 Euro. “Bei weniger als zehn Mitarbeitern in der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten ist kein Datenschutzbeauftragter notwendig, aber dann ist der Geschäftsführer für den korrekten Umgang mit den Daten verantwortlich“, erklärt Martin Gasper, Datenschutzexperte von TÜV Rheinland.

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Samstag, 23. Oktober 2010

Der neue bundesdeutsche Personalausweis hat es in sich. Noch mehr fälschungssichere Eigenschaften, die digitale Unterschrift und weitere Online-Ausweisfunktionen sollen den neuen Personalausweis zur Multifunktionskarte machen. Neu ist auch das Scheckkartenformat. «Mein erster Personalausweis war ein Heft zum Aufklappen, in das viel hinein getackert wurde», erinnert sich Marcell Raschke, Leiter des Bürgeramtes der Stadt. Raschke und seine Leute wissen natürlich, dass es bereits erste Berichte über Sicherheitsmängel beim neuen Ausweis gibt. Der eigene Internetzugang sollte vor fremden Zugriffen und Viren gut geschützt sein, sagt Raschke. «Jeder der sich im Internet bewegt, muss sich vorher absichern», legt er den Usern ans Herz.

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Sonntag, 24. Oktober 2010

Eltern-Alarm per Handy-Kurznachricht: Das könnte an Schleswig-Holsteins Schulen bald Alltag sein und das unerlaubte Fernbleiben vom Unterricht deutlich reduzieren helfen, hoffen Experten. Die Gelsenkirchner Firma ibs bietet den Service an. In Nordrhein-Westfalen sei das System bereits an 25 Schulen eingeführt worden, die Datenschutzbeauftragte habe grünes Licht gegeben.

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Montag, 25. Oktober 2010

Bei einer Anhörung im EU-Parlament über das neue Datenschutzrahmenabkommen mit den Vereinigten Staaten hat US-Botschafter William E. Kennard für Unruhe gesorgt. Er sagte, die neu auszuhandelnden Regeln sollten nicht für bereits bestehende Abkommen wie jenes zum SWIFT-Finanzdatentransfer gelten. Die EU-Parlamentarier zeigten sich über seine Äußerungen besorgt.

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Dienstag, 26. Oktober 2010

Ein neues Gremium soll sich in den USA um den Schutz der Privatsphäre im Internet kümmern. Das “Subcommitee on Privacy & Internet Policy” gehört zum nationalen Wissenschafts- und Technologierat. Mehr…

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Mittwoch, 27. Oktober 2010

Schwere Geschütze gegen das Sozialministerium haben Bündnisgrüne aufgefahren: Einen „skandalösen“ Rechtsverstoß bei der Abschlussprüfung von Medizinstudenten werfen sie dem Landesprüfungsamt für Heilberufe vor. Es gehört zum Landesamt für Gesundheit und Soziales und damit zum Wirkungsbereich von Sozialministerin Manuela Schwesig (SPD). Die Grünen zitieren aus einem „Zulassungsschreiben zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung“. Falls jemand die Prüfung wegen einer Krankheit nicht ablegen kann,  ist ein Attest des Amtsarztes vorzulegen. Dazu heißt es: „Zur Erstellung der Bescheinigung ist der Amtsarzt von seiner ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden. Sollte der Prüfling den Amtsarzt nicht von seiner Schweigepflicht entbinden und damit nicht die Art seiner Erkrankung nachweisen, geht das zu Lasten des Prüflings.“ Mit fett gedrucktem Text wird den angehenden Medizinern vor Augen geführt: Nicht der Amtsarzt, sondern die Behörde entscheide über die Prüfungsunfähigkeit. Mehr…

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Donnerstag, 28. Oktober 2010

Stiftung Datenschutz soll 2011 starten. Die Bundesregierung will noch in dieser Woche die Finanzierung für die geplante neue Stiftung Datenschutz beschließen. Sie soll Produkte und Dienstleistungen testen, in Forschung und Bildung aktiv sein und ein Gütesiegel entwickeln.

 

Autor:
Eckehard Kraska

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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2 Kommentare zu diesem Beitrag:

Impuras

Sollte es mit meinem neuen Perso zum Mißbrauch kommen, und ich bin der Geschädigte dann muß ich meine Unschuld beweisen. Denn beim Perso ist die politische Vorgabe dass dieser zu hundert Prozent sicher ist, daran wird sich dann auch jedes Gericht halten. Wenn ich also nicht einige Zehntausend Euro für unabhängige Gutachter und Prozesse übrig habe um alle Instanzen zu durchlaufen dann werde ich keine Chance haben zu beweisen dass ich mich völlig korrekt verhalten habe. Tja und da ich nicht soviel Knete muß ich auf eine Gerichtskostenbeihilfe hoffen. Die gibt es jedoch nur für Prozesse mit Erfolgsaussicht aber die sind aus politischen Gründen natürlich nicht vorhanden.

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