Datenschutz

Die Datenwoche im Datenschutz (KW26 2017)

02.07.2017

[IITR – 2.7.17] Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (>>> Google: Überwachung und Datenaustausch >>> Microsoft-Fall vor Supreme Court >>> Sprachsteuerung und Voice Search >>> Weitergabe von Kontaktdaten an WhatsApp unzulässig >>> Digitale Gesellschaft: Segen und Fluch >>> Datenschutzverstöße von Arbeitgebern).

Montag, 26. Juni 2017

Neuland: Google schlägt neue gesetzliche Grundlagen für die Überwachung und den Datenaustausch vor. googlewatchblog.de… sowie der Blogbeitrag von Googles Chefanwalt…

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Microsoft-Fall: US-Justizministerium bringt Streit über Datenzugriff in der EU vor den Supreme Court. Die US-Regierung drängt in der gerichtlichen Auseinandersetzung mit Microsoft über eine grenzübergreifende Datenherausgabe auf eine Grundsatzentscheidung, die breite Auswirkungen auf den Datenschutz haben könnte. Stefan Krempl, heise.de…

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Mittwoch, 28. Juni 2017

Sprachsteuerung und Voice Search – Gedanken zum Datenschutz. “Google, was sind Pastinaken?” Google können wir ja schon seit längerem die sinnlosesten Fragen stellen, doch spätestens nach der Einführung von Amazon Echo ist Voice Search und Sprachsteuerung nun bei vielen sogar im heimischen Wohnzimmer angekommen. sputnika.de…

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Donnerstag, 29. Juni 2017

Amtsgericht: Weitergabe von Kontaktdaten an WhatsApp unzulässig. David Nau, Südwestpresse.de…

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Freitag, 30. Juni 2017

Die digitale Gesellschaft ist Segen und Fluch zugleich: Das sind die 5 grössten Gefahren. Oliver Wietlisbach, www.watson.ch…

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Samstag, 1. Juli 2017

Fehler beim Datenschutz – muss der Arbeitgeber zahlen? Datenschutzverstöße von Arbeitgebern hatten bislang nur geringe Folgen für die Unternehmen. Aber das ändert sich jetzt ganz drastisch. Tim Wybitul, faz.net…

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Eckehard Kraska

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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