Datenschutz

Die Datenwoche im Datenschutz (KW14 2012)

08.04.2012

Sie können nicht alles lesen. Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (Abmahnung, Pommerening, Adress-Händler, iCloud, Mandantengeheimnisse, Verschwiegenheitspflicht, AT-Vorratsdatenspeicherung, One-Night, Google).

Sonntag, 1. April 2012

vzbv mahnt Datenschutzbeauftragte ab. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am Freitag die Datenschutzbeauftragten von Hamburg und Schleswig-Holstein abgemahnt. Grund sind irreführende Pressemeldungen, mit denen die Aufsichtsbehörden Verbraucher getäuscht haben sollen, meldet termingerecht zum 1. April telemedicus.info.de…

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Montag, 2. April 2012

In der Diskussion. Die europäische Datenschutz-Grundverordnung. Ein neuer “Vorschlag der Kommission für einen neuen Rechtsrahmen zum Schutz personenbezogener Daten in der EU” liegt auf dem Tisch. Auswirkungen auf Forschung und Krankenhauspraxis stehen an. Das Wort ergreift Prof. Dr. Klaus Pommerening, Institut für Medizinische Biometrie, Epidemiologie und Informatik, Universitätsmedizin der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz. Er fordert zur zeitnahen Diskussion auf. (…) „Das große Ziel einer EU-weit einheitlichen Datenschutz-Gesetzgebung wird damit sicherlich verfehlt.“ Diskussionsbeitrag bei medizin-edv.de…

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Dienstag, 3. April 2012

Zu den größten Adressen-Händlern gehört die Deutsche Post. Durch schwammige Gesetze lassen sich leicht Daten sammeln. Über 37 Millionen Adressen kann das ehemalige Staatsunternehmen verkaufen. Details bei nordkurier.de…

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Mittwoch, 4. April 2012

Apple iCloud: Zweifel am Datenschutz angemeldet. Apple schützt Daten und Privatsphäre in der iCloud mit Industriestandards gegen den Zugriff durch Dritte. Selbst aber hat das Unternehmen einen Generalschlüssel. Damit kann Apple alle Informationen, die User in der Cloud speichern entschlüsseln, auslesen und gegebenenfalls an Ermittlungsbehörden weitergeben. Kontakte, E-Mails, Erinnerungen, Apps, Bookmarks, Kalender, Fotos – letztlich ist theoretisch nichts vor Apples Augen sicher, liest man bei business-chip.de…

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Verrat von Geheimnissen der Mandanten. Ein Strafverfahren und eine Rüge der Berufsaufsicht haben die Anwaltschaft aufgeschreckt: Dürfen Kanzleien von Dienstleistern Akten schreddern oder Computer warten lassen – und ihnen dadurch Zugang zu Mandantengeheimnissen verschaffen? Besonders heikel dürfte eine Auslagerung von Daten zur Speicherung in der „Wolke“ sein, für die die IT-Branche derzeit trommelt. Problematisiert bei FAZ-net…

Nur weil wir gerade bei Mandantengeheimnis sind:

BVerwG: Anwaltliche Verschwiegenheitspflicht wird durch § 44c Abs. 1 KWG eingeschränkt. Das BVerwG hat am 13.12.2011 (8 C 24.10) entschieden, dass das Recht und die Verpflichtung zur anwaltlichen Verschwiegenheit durch die Pflicht aus § 44c Abs. 1 KWG zur Auskunftserteilung an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingeschränkt werden kann. Die Auskunfts- und Vorlagepflicht des § 44c Abs. 1 KWG gelte auch für Rechtsanwälte. Das Auskunfts- und Vorlageverlangen der Bafin stelle zudem keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit des Rechtsanwalts dar.

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Donnerstag, 5. April 2012

Offenbar fühlen sich viele Österreicher durch die Speicherung der Kommunikationsdaten im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung in ihren Grundrechte auf Datenschutz sowie Privatsphäre verletzt. Bereits mehr als 1000 Menschen beteiligen sich an der Verfassungsklage gegen die umstrittene Datenspeicherung. futurezone.at…

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Karfreitag, 6. April 2012

Die App, die Frauen zum Objekt macht. Die visuelle Gestaltung der “Girls around me”-App ist eindeutig: Grünlich leuchtende Frauensilhouetten räkeln sich oder tanzen auf dem virtuellen Stadtplan von Google Maps. Die Zielgruppe ist klar: einsame Männer, die Frauen kennen lernen wollen. In der Eigenwerbung heißt das: “Lust auf einen One-Night-Stand? Finde die besten Locations, wer dort ist und wie du sie erreichen kannst”, berichtet die Süddeutsche.de…

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Samstag, 7. April 2012

Googles new privacy policy: Google has responded in a letter to France’s data protection agency over claims it broke EU law with its new privacy policy, plus a few harsh words from the Dutch privacy chief. Alles bei zdnet.com…

 

Autor:
Eckehard Kraska

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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