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Datenschutz und Cookies: Streit um EU-Konformität der deutschen Regelungslage

21.02.2015

IITR Information[IITR – 21.2.15] Der Streit um die europarechtskonforme Ausgestaltung der deutschen Regelungslage hinsichtlich der Nutzung von Cookies geht in eine weitere Runde. Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder fordert die Bundesregierung in einer aktuellen Pressemitteilung auf, “unverzüglich dafür zu sorgen, dass die europarechtliche Vorgabe, wonach Internetdiensteanbieter Cookies und andere Technologien zur Verfolgung des Nutzerverhaltens nur mit informierter Einwilligung der Nutzer verwenden dürfen, in nationales Recht umgesetzt wird”.

Hintergrund

Es herrscht in Deutschland Uneinigkeit darüber, wie die europarechtlichen Vorgaben genau auszulegen sind und ob die vorhandenen Bestimmungen des deutschen Telemediengesetzes bereits als ausreichend anzusehen sind.

Die so genannte “EU-Cookie-Richtlinie” verlangt an sich die Zustimmung des Nutzers bei jeder Art von Cookie. Eine Vielzahl der EU-Mitgliedstaaten hat sich indes auf die faktische Auslegung verständigt, dass eine explizite Nutzereinwilligung in die Cookie-Speicherung nur erforderlich sei, wenn das Cookie zum Betrieb der Webseite nicht unbedingt benötigt werde und damit einhergehend personenbezogene Daten verarbeitet würden.

Diese Haltung wurde in der Zwischenzeit auch von der EU-Kommission bestätigt.

Die Datenschutzaufsichtsbehörden kritisieren diese Auslegung nun als europarechtswidrig und weisen darauf hin, dass stets die explizite Einwilligung des Nutzers erforderlich sei.

Empfehlung

Solange die gesetzlichen Vorgaben nicht angepasst oder die diskutierten Fragestellungen gerichtlich geklärt werden verbleibt ein Risiko für Webseitenbetreiber, Cookies ohne Einwilligung der Nutzer einzubinden. Als praxisüblicher (und unstreitig gesetzlich vorgeschriebener) Ansatz hat sich bewährt, sämtliche Cookies transparent in der Datenschutzerklärung zu beschreiben und bei für die Webseitenanzeige nicht absolut notwendigen Cookies (Tracking-Cookies etc.) die explizite Einwilligung des Nutzers einzuholen.

Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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