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Datenschutz: Bundesregierung beschließt Datenstrategie

01.02.2021

IITR Information[IITR – 01.02.21] Das Bundeskabinett hat am 27.01.2021 die Datenstrategie der Bundesregierung mit rund 240 Maßnahmen beschlossen. “Das Ziel dieser Datenstrategie ist es, dass wir die Chancen, die in Daten liegen, als Gesellschaft auch nutzen”, so der Chef des Bundeskanzleramtes, Helge Braun, bei der Vorstellung des Dokumentes.

Die Datenstrategie ist in folgende Bereiche untergliedert.

  • I. Das Fundament: Dateninfrastrukturen leistungsfähig und nachhaltig ausgestalten
  • II. Innovative und verantwortungsvolle Datennutzung steigern
  • III. Datenkompetenz erhöhen und Datenkultur etablieren
  • IV. Den Staat zum Vorreiter machen

Aus den 240 Maßnahmen stechen aus unserer Sicht insbesondere folgende Aspekte hervor:

Vereinheitlichung/Harmonisierung des aufsichtsrechtlichen Vorgehens

  • Zusammenarbeit Datenschutzaufsichtsbehörden
    Wir setzen uns für eine enge Zusammenarbeit der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder in allen Datenschutzfragen von bundesweiter Bedeutung ein. Wir prüfen Maßnahmen, die hierzu beitragen können. Dies ist aktuell ein Teilaspekt der Evaluation des BDSG.
  • Federführende Datenschutzaufsicht bei länderübergreifenden Vorhaben der Versorgungs- und Gesundheitsforschung
    Zur Beschleunigung und Vereinfachung multizentrischer, länderübergreifender Vorhaben der Versorgungs- und Gesundheitsforschung wurde mit § 287a SGB V eine Regelung für die Geltung des Bundesrechts (§ 27 BDSG) und eine federführende Aufsichtsbehörde am Vorbild der DSGVO geschaffen.
  • Einheitliche Durchsetzung des Datenschutzrechts innerhalb der EU
    Auf europäischer Ebene sollte ein einheitliches Datenschutzverständnis entwickelt werden, damit Unternehmen, die in der EU tätig sind, ähnliche Bedingungen in den Ländern vorfinden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Durchsetzung des Datenschutzrechts.
  • Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG)
    Wir werden das Datenschutzrecht für Telemedien- und Telekommunikationsdienste in einem Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz angleichen, die Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörden in dem Bereich klarer fassen und so für mehr Rechtssicherheit sorgen.

Standards zu Anonymisierung und Datenauswertung

  • Erleichterung der Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten in der EU durch europäische Codes of Conduct
    Durch ein gemeinsames Verständnis soll die grenzüberschreitende Datennutzung bei Forschungsvorhaben mit Gesundheitsdaten erleichtert werden. Zur Schaffung der erforderlichen Rechtsklarheit sollen EU-weite Codes of Conduct gemäß Art. 40 DSGVO zur Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten erarbeitet werden.
  • Forschungsnetzwerk Anonymisierung
    Wir werden ein interdisziplinäres Forschungsnetzwerk zum Thema Anonymisierung etablieren. Das Netzwerk wird die Forschung in dem Bereich in Deutschland stärken. Es wird außerdem Transfer und Beratung für Verwaltung und Wirtschaft leisten.
  • Forschungsförderung Anonymisierungsverfahren und -methoden
    Wir werden Forschung in Deutschland im Bereich Privatheit im Maschinellen Lernen und insbesondere der Künstlichen Intelligenz sowie dem Quantencomputing fördern. Auch der Bereich der Privacy-Metriken und Privacy-Garantien wird gefördert.

Förderung von Datentreuhandmodellen

  • Ideenwettbewerb Datentreuhandmodelle
    In diesem Vorhaben sollen verschiedene Projekte und Initiativen der Datentreuhänderschaft unter Einsatz verschiedener monetärer und nicht-monetärer Anreizsysteme des Datenteilens gefördert werden.
  • Förderrichtlinie Datentreuhandmodelle
    Mit der Förderrichtlinie Datentreuhandmodelle sollen innovative Datentreuhandmodelle gefördert werden. Die Förderung zielt auf Pilotvorhaben, Use Cases und Reallabore zur Erprobung und wissenschaftlichen Begleitung von Datentreuhandmodellen ab.
  • Data Governance Act – Rechtssicherheit und Qualitätskriterien für Datentreuhänder
    Wir werden uns im Rahmen der Schaffung eines Rechtsrahmens für die Governance von Datenräumen dafür einsetzen, eine Akkreditierung oder Zertifizierung von Treuhändern im Rahmen des Data Governance Acts zu etablieren.

Hinweis auf Sonder-Projekte

  • Personal Information Management Systems (PIMS)
    Wir prüfen auf nationaler Ebene eine Regelung zu „Personal Information Management Systems“ (PIMS), die es Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern, ihrer Datenschutzrechte wahrzunehmen.
  • Förderungsprogramm „Go-Data“
    Wir wollen KMUs durch ein neues Programm namens „Go-Data“ in Themen der Datenökonomie, Datenverwertung und datenbasierten Geschäftsmodelle unterstützen.
  • GAIA-X: Aufbau einer vernetzten Dateninfrastruktur als Wiege eines vitalen, europäischen Ökosystems
    Ziel des Projekts GAIA-X ist der Aufbau einer vertrauenswürdigen, souveränen digitalen Infrastruktur für Europa. Diese soll zur Grundlage neuer, datengetriebener Dienste und Anwendungen werden.
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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