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Datenschutz-Aufsicht Bayern: Bußgelder wegen Webseiten-Tracking in Planung

07.10.2019

IITR Information[IITR – 7.10.19] Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (Datenschutz-Aufsichtsbehörde für Unternehmen in Bayern) plant die Untersagung von Webseiten-Tracking und den begleitenden Erlass von Bußgeld-Bescheiden gegen eine Reihe von Unternehmen. Dies hat der Präsident der Behörde, Herr Thomas Kranig, auf der Datenschutz-Konferenz der IAPP Anfang September in München verlautbart.

Die Behörde hatte Anfang des Jahres zahlreiche Unternehmens-Webseiten hinsichtlich ihrer Datenschutzkonformität überprüft. Seit langem weist die Datenschutz-Aufsichtsbehörde darauf hin, dass der Einsatz von Tracking-Technologie mit Daten-Nutzungsmöglichkeit für Dritte (wie Google Analytics, Google AdWords etc.) der vorherigen Zustimmung der Webseiten-Besucher bedürfe. Betroffen davon sind insbesondere Technologien wie “Re-Targeting” und das Geräte-übergreifende Tracking von Webseiten-Besuchern.

Die Linie der Aufsichtsbehörden stützt im Ergebnis auch das jüngste Urteil des EuGH, welcher (sinngemäß) das Setzen von “technisch nicht notwendigen” (sprich Tracking-Cookies) für einwilligungsbedürftig hält.

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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