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Das Bundesdatenschutzgesetz jetzt ändern

22.06.2009

Im Folgenden eine Pressemitteilung des Berliner Datenschutzbeauftragten:

Die innenpolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag haben Änderungen zum Bundesdatenschutzgesetz vorgeschlagen, die wichtige Verbesserungen des Datenschutzniveaus in Deutschland bringen würden. Sie sollten deshalb jetzt nicht blockiert werden.


Zwar setzen die Vorschläge die beim Datenschutzgipfel 2008 gegebenen Zusagen zur Beschränkung des Adresshandels nur unzureichend um. Aber in drei wesentlichen Punkten würde die jetzt vorgeschlagene Gesetzesänderung das Datenschutzniveau in Deutschland deutlich verbessern:

1. Bürger erfahren künftig, woher Werbefirmen ihre Adressen erhalten haben.

2. Erstmals erhalten Aufsichtsbehörden das Recht, schwerwiegende Verstöße gegen das Datenschutzrecht rechtzeitig zu unterbinden. Damit wird ein zentraler Mangel behoben, den das Bundesdatenschutzgesetz von Anfang an aufwies.

3. Es wird klargestellt, dass Unternehmen Daten ihrer Beschäftigten zur Aufdeckung von Straftaten nur dann erheben dürfen, wenn es tatsächliche Anhaltspunkte für einen Verdacht gegen einzelne Beschäftigte gibt. Damit würde dem flächendeckenden Screening aller Mitarbeiter ein unmissverständlicher Riegel vorgeschoben.

Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Alexander Dix:
“Die wenigen Verbesserungen, die der Gesetzentwurf vorsieht, sind so wesentlich, dass er jetzt beschlossen werden sollte. Die Erweiterung der Befugnisse der Datenschutzbehörden in der privaten Wirtschaft ist nach den Skandalen der letzten Monate zwingend geboten. Datenschutz ist nicht allein Verbraucherschutz, sondern Grundrechtsschutz, den der Gesetzgeber zu gewährleisten hat.”

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