Neueste Veröffentlichungen

01.03.2011

Datenschutz-Aufsicht Niedersachsen: “Ich habe in meiner Amtszeit keinerlei Druck von außen erlebt”

Am 9. März 2010 hat der Gerichtshof der Europäischen Union in einem Vertragsverletzungsverfahren (C-518/07) festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland fehlerhaft die Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) umgesetzt hat. Ausgangspunkt des Streits ist Artikel 28 Abs. 1  Satz 2 der Datenschutzrichtlinie nach welchem die Kontrollstellen, also auch die Landesbeauftragten für den Datenschutz, „die ihnen zugewiesenen Aufgaben in völliger Unabhängigkeit“ wahrnehmen. Der Gerichtshof stellte fest, dass die Unabhängigkeit der Datenschutzkontrolle über die nichtöffentlichen Stellen in Deutschland nicht den Vorgaben der Richtlinie entsprechend gewährleistet ist. Das Urteil sorgte in den Bundesländern für anpassende Gesetzgebungsaktivitäten, die bis heute fortdauern. Herr Michael Stolze LL.M. LL.M. hatte für das IITR die Gelegenheit, Joachim Wahlbrink, den niedersächsischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD), anlässlich der noch laufenden praktischen Umsetzung dieses Urteils in Hannover zu interviewen. weiterlesen

03.02.2011

EU-Kommission bestätigt: Israel hat angemessenes Datenschutzniveau

Per Beschluss vom 31. Januar 2011 hat die EU-Kommission festgestellt: "Der Staat Israel verfügt im Sinne von Artikel 25 Absatz 2 der Richtlinie 95/46/EG über ein angemessenes Schutzniveau für die Übermittlung personenbezogener Daten aus der Europäischen Union (...)." Dies wird den künftigen Datenverkehr zwischen europäischen und israelischen Unternehmen erheblich erleichtern. weiterlesen

17.01.2011

iPhone Datenschutz App des IITR

Wir freuen uns mitteilen zu dürfen, dass wir nun für alle Datenschutz-Interessierten eine kostenlose Datenschutz App für das iPhone zur Verfügung stellen können, auf der sich unter anderem die wichtigsten Datenschutz-Gesetzestexte sowie Kommentare und Video-Schulungsunterlagen zum Datenschutz aufrufen lassen. weiterlesen

16.01.2011

Google Analytics: vorerst keine Bußgelder durch Hamburger Datenschutz-Aufsichtsbehörde

Nachdem der Hamburgischen Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Herr Professor Dr. Johannes Caspar, die Diskussion um die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Google Analytics wieder aufgegriffen hatte und zu lesen war, dass er die Verhandlungen mit Google abgebrochen habe und Webseitenbetreiber mit Bußgeldern zu rechnen hätten, kann nun vorerst Entwarnung gegeben werden: Webseitenbetreibern, die Google Analytics (mit weiteren Anpassungen) einsetzen, drohen momentan keine aufsichtsrechtlichen Maßnahmen (z. B. Bußgelder) durch die Hamburger Datenschutz-Aufsichtsbehörde (Anm.: diese Entscheidung ist für Datenschutz-Aufsichtsbehörden in anderen Bundesländern nicht bindend). weiterlesen