IITR Datenschutz Blog

BVerfG zu VDS: Schaar sieht erhebliche Konsequenzen für Musikindustrie

20.03.2008

«Ganz erhebliche Konsequenzen» für die Praxis der Musikindustrie erwartet der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung. Schaar sagte am Mittwoch in Berlin, die bisherige Praxis, Tauschbörsenteilnehmer über deren IP-Adressen ermitteln zu lassen, sei nach den Karlsruher Vorgaben nicht mehr zulässig.

Schaar unterstrich, dass die Speicherung von Verbindungsdaten im Telekommunikationsbereich weiterhin zulässig sei, allerdings nur für Abrechnungszwecke. An Ermittler weitergeleitet werden dürften sie jedoch nur bei der Verfolgung schwerer Straftaten. Dies sei bei der Teilnahme an Tauschbörsen nicht der Fall. Damit entfalle auch die Verpflichtung der Staatsanwaltschaft, Anzeigen der Musikindustrie in diesem Punkt nachzugehen. (Quelle: PR-Inside/AP)

Beitrag teilen:

1 Kommentar zu diesem Beitrag:

Kommentar schreiben:

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

https://www.iitr.de/blog/wp-content/uploads/2020/10/chatbot-load.png https://www.iitr.de/blog/wp-content/uploads/2020/10/loading.gif