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3 Seiten!?

01.06.2008

Unfassbar, was ich auf Spiegel-Online lesen muss zur so genannten “Telekom-Affäre”:

Im Detail hatte die Telekom am 8. Mai die Rechtsanwaltskanzlei beauftragt, zu prüfen, ob und wann der Vorstand wen über die illegalen Abhöraktionen informieren müsste. In einem dreiseitigen Gutachten vom 13. Mai kamen die Anwälte dann zu dem Schluss, dass in allen drei Fällen aus juristischer Sicht “zurzeit weder eine rechtliche Verpflichtung noch ein rechtliches Verbot” bestehe, Informationen über die Spitzelaffäre weiterzuleiten.

Ein “Dreiseitiges Gutachten” zu diesen hochkomplexen Fragen? Alleine die Frage, ob es hier um “Daten” im Sinne des §202a StGB geht und wie es um deren “bestimmtheit” steht würde mich (nach den aktuellen Informationen) schon mindestens 3 Seiten kosten. Von dem §203 StGB und den Regelungen des BDSG & TKG – abgesehen von möglichen arbeitsrechtlichen Vorschriften – mal ganz zu schweigen. Es bleibt zu hoffen, dass es sich hierbei um einen Tippfehler seitens des Spiegels handelt.

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