Neueste Veröffentlichungen

04.06.2008

Was soll die Aufregung?

Dies ist ein kurzer (älterer) Essay von mir zum Thema "Überwachung", der seinerzeit für ein wenig Aufsehen sorgte. Der Text darf weiterhin frei kopiert werden, ich stelle ihn unter eine CC-Lizenz, solange ich als Autor beim Kopieren erwähnt werde. Wir haben eine interessante Tendenz zu Zeit: Viele sagen, dass ja durch die VDS keine Inhalte, sondern "nur" Verbindungsdaten gespeichert werden. Dies ist ja keine echte Überwachung, da man immer noch sprechen kann. Um die hier lauernde Gefahr zu verstehen, muss man erstmal sehen, dass wir beginnen in einer Welt zu leben, in der nicht mehr "Schuld" zählt, sondern nur noch der "Verdacht". Unsere Ermittlungsbehörden suchen Verdachtsmomente und aufgrund dieser Verdachtsmomente werden dann Verfahren geführt in denen erst die Schuldfrage geklärt wird. Dabei liegt es in der Natur der Sache, dass mit zunehmenden Datenbergen, die zunehmend kontrolliert werden, auch zunehmend Verdachtsmomente entstehen. weiterlesen

23.05.2008

§13 I TMG – eine kleine Erinnerung

Bei der Lektüre eines Eintrags zum Thema Google Analytics und Datenschutzerklärung fiel mir auf, dass scheinbar anscheinend der §13 I TMG immer noch nicht bei allen im Bewusstsein verankert ist. Daher der Hinweis auf den Gesetzestext: Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des… weiterlesen

19.03.2008

Eilmeldung: BVerfG stützt VDS (Update)

Wie gerade gemeldet wird, hat das BVerfG die Vorratsdatenspeicherung nur teilweise beanstandet. (Entscheidung hier) Soweit berichtet, folgt es eben der Linie, die ich seit Monaten in Aussicht gestellt habe. Sobald das Urteil vorliegt werde ich hier mehr dazu schreiben, ich für meinen Teil möchte aber anmerken,… weiterlesen

11.03.2008

Karlsruhe kippt Kennzeichenerfassung

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das automatische Erfassen von Autokennzeichen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Bundesverfassungsgericht hat die automatische Erfassung von Autokennzeichen für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Die Fahndungsmethode, die unter anderem in Hessen und Schleswig-Holstein praktiziert wird, verstößt gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, wie die Karlsruher Richter am Dienstag verkündeten. In den beiden Landesgesetzen sei weder der Anlass noch der Ermittlungszweck genannt, dem die Erfassung der Autokennzeichen dienen solle. Damit seien die Vorschriften zu unbestimmt und ermöglichten schwerwiegende Eingriffe. (Quelle: Süddeutsche). Ich habe das Urteil noch nicht gelesen, daher hier ein Zitat aus Prantls Kommentar in der SZ dazu. Wenn das stimmt, ist dieses Urteil sehr viel mehr Wert als vermutet: In Deutschland wird es keine britischen Verhältnisse geben - wenn sich die Politik an die Anweisung des Bundesverfassungsgerichts hält: Das Gericht hat nämlich eine flächendeckende Totalkontrolle mit Kameras verboten. Das am Dienstag verkündete Urteil gegen die generelle und anlasslose Erfassung aller Kfz-Kennzeichen ist nicht nur ein Grundsatzurteil für den Straßenverkehr, es ist ein Grundsatzurteil zur Überwachung des öffentlichen Raums überhaupt. Das höchste deutsche Gericht hat, zwei Wochen nachdem es in seiner Online-Entscheidung das neue "Computer-Grundrecht" geschaffen hat, nunmehr das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ausgebaut: Karlsruhe sagt erstmals, dass auch die Erfassung öffentlich zugänglicher Informationen grundrechtlichen Schutz genießt. Das gilt bei der staatlichen Überwachung öffentlicher Straßen ebenso wie bei der staatlichen Überwachung öffentlicher Plätze: einfach so, ganz generell, ohne konkreten Anlass und ohne strikte Löschungsvorschriften geht das nicht. Der Bürger soll also richtigerweise auch dann, wenn er sich in der Öffentlichkeit bewegt, nicht jedweder Registrierung und Speicherung schutzlos ausgeliefert sein. Dazu nun die Meldung des BVerfG: Die Verfassungsbeschwerden mehrerer Kraftfahrzeughalter gegen polizeirechtliche Vorschriften in Hessen und Schleswig-Holstein, die zur automatisierten Erfassung der amtlichen Kfz-Kennzeichen ermächtigen (vgl. Pressemitteilung Nr. 94 vom 27. September 2007), waren erfolgreich. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 11. März 2008 die angegriffenen Vorschriften für nichtig erklärt, da sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Beschwerdeführer in seiner Ausprägung als Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen. weiterlesen

03.03.2008

Löschungspflicht in Online-Archiven

Das LG Hamburg hat am 18.1.08 entschieden (324 O 507/07), dass auch bei Online-Archiven Löschungspflichten bestehen, dazu die Leitsätze des Urteils: 1. Eine zum Zeitpunkt der Berichterstattung zulässiger Pressebericht (z.B. die volle Namensnennung von Straftätern) kann nach Verstreichen eines gewissen Zeitraumes unzulässig werden. 2. In einem solchen Fall müssen aus… weiterlesen

14.02.2008

Furcht vor dem, was geschehen könnte

Ich biete hier einen inzwischen etwas älteren Kommentar von mir, den ich in meinem Blog veröffentlicht hatte und der sehr grossen Anklang gefunden hat. Hintergrund des Kommentars ist die Sensibilisierung für das Thema Datenschutz und die Frage, warum es für manche unverständlich ist, dass Datenschützer zur Zeit schnell die Fassung verlieren. weiterlesen

28.01.2008

Der gläserne Bürger

In der Entschließung zum Datenschutztag am 28. Januar 2008 stellen die Datenschützer u.a. fest: Ein gläserner Bürger wird niemals mit der Menschenwürde zu vereinbaren sein. Das ist zwar richtig, geht aber für mich an der Sache vorbei. Zuerstmal ist es schon lange nicht mehr der Bürger,… weiterlesen