Neueste Veröffentlichungen

17.05.2008

Schreiben zur Petition an den Bundestag bzgl. informationeller Selbstbestimmung

Ich habe im Jahr 2007 eine Petition an den deutschen Bundestag gerichtet. Ziel war die ausdrückliche Normierung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung im Grundgesetz, einige Zeit nach der Eingabe meiner Petition fingen verschiedene Parteien in der öffentlichkeit auch an, für diese Idee zu werben. Die Petition wurde zurückgewiesen,… weiterlesen

12.04.2008

Kein ausdrückliches Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung

Ich habe im Jahr 2007 eine Petition an den deutschen Bundestag gerichtet. Ziel war die ausdrückliche Normierung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung im Grundgesetz, einige Zeit nach der Eingabe meiner Petition fingen verschiedene Parteien in der öffentlichkeit auch an, für diese Idee zu werben. Heute kam die Antwort des Petitionsausschusses:… weiterlesen

11.03.2008

Karlsruhe kippt Kennzeichenerfassung

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das automatische Erfassen von Autokennzeichen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Bundesverfassungsgericht hat die automatische Erfassung von Autokennzeichen für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Die Fahndungsmethode, die unter anderem in Hessen und Schleswig-Holstein praktiziert wird, verstößt gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, wie die Karlsruher Richter am Dienstag verkündeten. In den beiden Landesgesetzen sei weder der Anlass noch der Ermittlungszweck genannt, dem die Erfassung der Autokennzeichen dienen solle. Damit seien die Vorschriften zu unbestimmt und ermöglichten schwerwiegende Eingriffe. (Quelle: Süddeutsche). Ich habe das Urteil noch nicht gelesen, daher hier ein Zitat aus Prantls Kommentar in der SZ dazu. Wenn das stimmt, ist dieses Urteil sehr viel mehr Wert als vermutet: In Deutschland wird es keine britischen Verhältnisse geben - wenn sich die Politik an die Anweisung des Bundesverfassungsgerichts hält: Das Gericht hat nämlich eine flächendeckende Totalkontrolle mit Kameras verboten. Das am Dienstag verkündete Urteil gegen die generelle und anlasslose Erfassung aller Kfz-Kennzeichen ist nicht nur ein Grundsatzurteil für den Straßenverkehr, es ist ein Grundsatzurteil zur Überwachung des öffentlichen Raums überhaupt. Das höchste deutsche Gericht hat, zwei Wochen nachdem es in seiner Online-Entscheidung das neue "Computer-Grundrecht" geschaffen hat, nunmehr das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ausgebaut: Karlsruhe sagt erstmals, dass auch die Erfassung öffentlich zugänglicher Informationen grundrechtlichen Schutz genießt. Das gilt bei der staatlichen Überwachung öffentlicher Straßen ebenso wie bei der staatlichen Überwachung öffentlicher Plätze: einfach so, ganz generell, ohne konkreten Anlass und ohne strikte Löschungsvorschriften geht das nicht. Der Bürger soll also richtigerweise auch dann, wenn er sich in der Öffentlichkeit bewegt, nicht jedweder Registrierung und Speicherung schutzlos ausgeliefert sein. Dazu nun die Meldung des BVerfG: Die Verfassungsbeschwerden mehrerer Kraftfahrzeughalter gegen polizeirechtliche Vorschriften in Hessen und Schleswig-Holstein, die zur automatisierten Erfassung der amtlichen Kfz-Kennzeichen ermächtigen (vgl. Pressemitteilung Nr. 94 vom 27. September 2007), waren erfolgreich. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 11. März 2008 die angegriffenen Vorschriften für nichtig erklärt, da sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Beschwerdeführer in seiner Ausprägung als Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen. weiterlesen

10.03.2008

Urteil zur Online-Durchsuchung – erste Kommentare

Das BVerfG hat vor kurzem sein Urteil zur heimlichen Online-Durchsuchung veröffentlicht. Ich komme erst jetzt dazu, es in Ruhe zu lesen und zu analysieren. Nach dem ersten Durchgang bin ich etwas ernüchtert: Ich kann weder nachvollziehen, wo der allgemeine Jubel herkommt, noch verstehe ich, warum niemandem aufgefallen ist, dass hier schon klare Worte zur Vorratsdatenspeicherung zu finden sind. Ich vermute, keiner hat bis zum Ende gelesen, sondern nach der Begründung des "neuen" Grundrechts mit dem Lesen aufgehört. weiterlesen

03.03.2008

BVerfG zur Videoüberwachung öffentlicher Plätze

Ein Urteil des BverfG (1 BvR 2368/06) aus dem Februar 2007 möchte ich hier nochmal ausdrücklich festhalten. Es ging um die Videoüberwachung öffentlicher Plätze durch eine Stadt, dabei wurde sich auf eine Generalklausel (Art. 16 DSG Bay) gestützt. Das BVerfG hat dies als verfassungswidrig verworfen mit der Begründung, dass es… weiterlesen

29.02.2008

Schaar: Neues Grundrecht stärkt den Datenschutz

Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 27.2.2008: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung: Neues Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme stärkt den Datenschutz. Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Verfassungsschutzgesetz des Landes NRW (LVerfSchG NW) erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar: Das ist die aus Datenschutzsicht wichtigste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts seit dem Volkszählungsurteil von 1983. In Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht die Grundrechte gewichtig gestärkt. Die Entscheidung hat gravierende Folgen für den Bundesgesetzgeber. Sie ist bei der anstehenden Novellierung des BKA-Gesetzes strikt zu beachten. Darüber hinaus gehören die Vorschriften auf den Prüfstand, welche die vertrauliche Verwendung informationstechnischer Systeme einschränken, etwa die Anfang dieses Jahres in Kraft getretenen Bestimmungen zur Vorratsspeicherung von Internet- und Telekommunikationsdaten und die Bestimmungen zur Beschlagnahme von IT-Systemen. In den letzten Jahren sind die Befugnisse der Sicherheitsbehörden stetig ausgebaut worden. Das Ergebnis ist eine immer umfassendere Überwachung. Die Stellungnahmen weiterer Datenschützer: LfD Rheinland-Pfalz, LfD Meck-Pomm, ULD, LfD Sachsen, LfD Thüringen weiterlesen

29.02.2008

Der Hessische Datenschutzbeauftragte legte 36. Tätigkeitsbericht vor

Datenschutz hat in der Gegenwart einen schweren Stand, konstatierte Professor Ronellenfitsch mit der Vorlage des Berichts über seine Tätigkeit im Jahr 2007. Trotz der hohen Datenschutzkultur, die im Land Hessen ihren Ursprung nahm, droht die Abwehrkomponente des Datenschutzes nach Auffassung des Hessischen Datenschutzbeauftragten in der Flut der gesetzlichen Einschränkungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung unterzugehen. Dass daneben die Schutzkomponente durch staatliche Maßnahmen wie die Online-Durchsuchung unterlaufen wird, sei äußerst Besorgnis erregend. Hinzu komme laut Professor Ronellenfitsch, dass es an der informationellen Ausgewogenheit fehle, weil man sich in Hessen nicht zum Erlass eines Informationszugangsgesetzes habe durchringen können. weiterlesen

25.02.2008

Datenschützer fordern stärkeres Rechtsbewusstsein der Hochschulen

Datenschutzbeauftragte niedersächsischer Hochschulen beanstanden die ständigen Verstöße gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in ihren Hochschulen. So halten beispielsweise bei der Beurteilung von Lehrveranstaltungen viele Hochschulen die durch das Niedersächsische Hochschulgesetz geforderte Verpflichtung zur Erstellung einer Ordnung zur Verarbeitung personenbezogener Daten nicht ein. Vor der Einführung komplexer Systeme zur Datenverarbeitung wird vor der Aufnahme dieser Verarbeitung keine Risikoabschätzung der möglichen Gefahren für die Betroffenen vorgenommen. Nicht mehr benötigte Daten werden nicht gelöscht, sondern bleiben rechtswidrig gespeichert. weiterlesen