Herr Dr. Michael Schmidl, Fachanwalt für IT-Recht und Partner bei Baker & McKenzie, ist von der Universität Augsburg zum Honorarprofessor ernannt worden. weiterlesen
Das Jahr 2010 geht zu Ende: selten wurden so viele Datenschutz-Themen öffentlich diskutiert wie in diesem Jahr. Im folgenden Beitrag nehmen wir einen Blick auf die für Unternehmen besonders relevanten Themen des vergangenen Jahres und versuchen eine Prognose, was auf Unternehmen im Jahr 2011 zukommen könnte. weiterlesen
Sie können nicht alles lesen. Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (Rundfunkgebühr, Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, datenorientierte Selbstbeobachtung, transparente Übereinkunft, Bürgerkarte Südtirol, Vorratsdatenspeicherung). weiterlesen
Wurden Datenschutzfragen im Rahmen von Beschäftigungsverhältnissen früher lediglich der Verhältnismäßigkeitsprüfung des § 28 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) alte Fassung (a.F.) unterzogen, ist mit der Novellierung des BDSG am 1. September 2009 und mit der Schaffung des § 32 BDSG eine erste bereichsspezifische Regelung des Beschäftigtendatenschutz geschaffen worden. Zur weiteren Verbesserung des Arbeitnehmerdatenschutzes plant die Bundesregierung derzeit den Erlass eines speziellen Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes. weiterlesen
Sie können nicht alles lesen. Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (Robotik, Flugdaten, Technik und Recht, EU-Kommissionskalender, Patientendatenschutz, Whistleblower, Neuseeland, Steuerdaten). weiterlesen
Herr Günther Dorn, Leiter des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (bayerische Datenschutz-Aufsichtsbehörde für den nicht-öffentlichen Bereich), hat kürzlich bei einer Veranstaltung anlässlich des 10-jährigen Jubiläums der IAPP drei Punkte formuliert, die aus seiner Sicht am Bundesdatenschutzgesetz („BDSG“) dringend verändert werden sollten. Im Einzelnen… weiterlesen
Der Arbeitskreis „Datenschutz in Recht und Praxis“ im Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. empfiehlt dringend, bestehende Betriebs- und Dienstvereinbarungen auf ihre Aktualität zu überprüfen.
Grund sind die im Sommer verabschiedeten Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Danach dürfen seit dem 1.September 2009 personenbezogene Daten eines Beschäftigten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses nur noch verwendet werden, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder dessen Durchführung oder Beendigung erforderlich ist. Diese Verpflichtung wurde mit dem § 32 Abs. 1 BDSG neu geregelt und hat einen unmittelbaren Einfluss auf den Umgang mit personenbezogenen Daten im Arbeitsleben. weiterlesen