23.01.2008
BVerfG zu Abruf von Kontendaten
Das BVerfG hat entschieden, dass die Kontenabfrage durch Strafverfolger, Finanz- und Sozialbehörden überwiegend mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist, dazu bei HRR das Urteil nachlesen. Daz uaus den Leitsätzen von dort: Eine grundrechtlich erhebliche Gefährdungslage besteht nicht stets bereits deshalb, weil eine staatliche Stelle Kenntnisse erlangt,… weiterlesen