21 Sep.
Bestehende Regelungen zur Personaldatenverarbeitung überprüfen
Der Arbeitskreis „Datenschutz in Recht und Praxis“ im Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. empfiehlt dringend, bestehende Betriebs- und Dienstvereinbarungen auf ihre Aktualität zu überprüfen. Grund sind die im Sommer verabschiedeten Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Danach dürfen seit dem 1.September 2009 personenbezogene Daten eines Beschäftigten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses nur noch verwendet werden, wenn dies für die Entscheidung üb...