Klarheit zu Artikel 9 DSGVO? – Die Kölner Sichtweise.
Das OLG Köln entschied im Eilverfahren, ob Facebook und Instagram – also Meta-Tochterunternehmen – personenbezogene Daten aus sozialen Netzwerken zur Entwicklung und Verbesserung von KI nutzen dürfen. Der Antrag wurde zwar zurückgewiesen – aber der Reihe nach.
Worum geht es eigentlich?
Meta verfolgt seit längerem das Ziel, seine KI-Modelle mit öffentlich geteilten Inhalten von Erwachsenen auf Facebook und Instagram im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu trainieren. Dies betreffe insbesond...
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Zusammenfassung
Das OLG Köln hat im Eilverfahren entschieden, dass Meta im Europäischen Wirtschaftsraum öffentlich geteilte Inhalte aus Facebook und Instagram zum KI-Training verarbeiten darf, auch wenn dabei sensible Daten berührt werden – solange diese offensichtlich vom Nutzer selbst öffentlich gemacht wurden. Das Urteil zeigt den Balanceakt zwischen Datenschutz und dem Ziel der EU, weltweit eine Führungsrolle bei vertrauenswürdiger KI-Entwicklung einzunehmen.
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