Befassung mit der Künstlichen Intelligenz
29.04.2024
Zusammenfassung
Seit einem Jahr arbeiten wir an einer eigenen KI-gestützten Plattform zur Ergänzung unseres Beratungs- und Dienstleistungsangebots. Diese Plattform steht nun Kunden im Live-Betrieb zur Verfügung und soll eine einfachere und schnelle Beantwortung wiederkehrender Fragen im Datenschutz-Bereich ermöglichen.
7 Minuten Lesezeit
Seit Frühjahr 2023 arbeiten wir an einer eigenen, KI-gestützten Plattform, um Beratungs- Dienstleistungen darstellen zu können. Ein geeigneter Rechner wurde angeschafft, sowie externe Unterstützung unter Vertrag genommen. Hinsichtlich Speicherung sollte eine lokale Lösung verwendet werden, um aus zukünftig möglichen Datenschutzerwägungen EU-konform angelegt zu sein. Weder die von uns zur Verfügung gestellten Datenbestände noch die durch eine LLM (Large Language-Model) bereitgestellten Ergebnisse sollten auf Fremdleistungen zurückgreifen. Keine fremden Anbieter sollten zum Einsatz kommen, alternativ sollte der Rückgriff und Integration von behördlichen Veröffentlichungen sowie frei verfügbare LLMs erfolgen.
Rückgriff auf Erfahrung mit Chatbot
Wir als IITR konnten auf bereits bestehende Erfahrung hinsichtlich der Möglichkeiten von KI zurückgreifen, da wir mit „Sir Datelot“ bereits seit 2018 einen auf KI basierenden Chatbot anbieten, welcher auch bisher schon gut brauchbare Antworten zur Verfügung stellte.
Wir sind der Überzeug, dass KI zukünftig – neben vielen anderen Bereichen – in der Beratungs-Dienstleistung eine wichtige Rolle einnehmen wird. Vielleicht zunächst nicht in Deutschland, zumal enorme Energiemengen notwendig werden, welche einen AI-Industrie erfordert. Erwähnenswert hierzu wäre, daß in den USA inzwischen die Notwendigkeit zusätzlicher Atomkraftwerke diskutiert wird, um den Strombedarf der KI-Industrie bedienen zu können.
Auch ist zu hoffen, dass sich eine womöglich bestehende Prägung, Mentalität und Begabung unserer Gesellschaft für eher maschinell-mechanische Vorgänge in das notwendige Verständnis für Anforderungen der Digitalindustrie transformieren lässt.
EU-Regulierung des Digitalbereichs
Wir beobachten derzeit einen Tsunami neuer Vorschriften im Digitalbereich, welche auf unsere Unternehmen zukommen, bei allerdings gleichzeitig abnehmender Anzahl von Fachleuten, die das notwendige Berater-Potential zur Verfügung stellen könnten, um zukünftig sehr komplexe, allerding auch strafbewehrte Vorschriften umsetzen zu können.
Sofern Unternehmen nicht schon aus Kostenzwängen in die Illegalität entgleiten, werden sie auf kompetente, dennoch erschwingliche Unterstützung in der Beratung setzen müssen. Diese Beratung könnte zumindest für den Grundbedarf in KI-gestützten Angeboten bestehen.
Wir wollen für ein derartiges System die Rahmenbedingungen kennenlernen, um weiterhin taugliche sowie kosteneffektive Beratung anbieten zu können.
KI und gesellschaftliche Transformation
Die in Gang befindliche, gesellschaftliche Transformation wird mit Veränderungen verbunden sein. So bereitet sich die kommerzielle Luftfahrt auf eine Auseinandersetzung vor, zukünftig in einem Einmann-Cockpit mit einem ChatGPT-Copiloten vorlieb nehmen zu wollen.
Es lassen sich historische Umbrüche aufzeigen, welche ein bestehendes Selbstverständnis des Menschen grundlegend verändert hatte. Mit dem Eintritt in das KI-Zeitalter befinden wir uns erneut in einem Umbruch unseres Selbstverständnisses.
KI als Umbruchpunkt in der Menschheitsgeschichte
So wurde das Selbstverständnis des Menschen durch Kopernikus und Keppler aus dem Zentrum des bis dato vermuteten Geschehens entfernt. Die Erde stand plötzlich nicht mehr im Mittelpunkt der Schöpfung, befand sich damit offensichtlich nicht im Mittelpunkt von Allem. Eine Kränkung, der das nächste Downgrading durch Darwin folgte. Er eröffnete der Menschheit, dass die Vorstellungen einer göttlich verursachten Existenz verneint werden muß. Der Schöpfungsvorgang stellte sich als naturgesetzlich beschreibbarer Anpassungsvorgang an ein sich veränderndes Umfeld dar.
Freud schließlich konfrontierte die Menschheit mit der Existenz seines eigenen, wirkungsmächtigen Unterbewusstseins und läutete damit das Ende der Fiktion einer uneingeschränkt wirkenden, freien Willens-Entfaltung ein. Eine hartnäckige Fiktion, und schon relativiert nun die Künstliche Intelligenz die Hoffnung auf eine geistig-intellektuelle Einzigartigkeit des Menschen.
Verhältnis von Menschen und KI
Allerdings: auch wenn der KI das Potential nachgesagt wird, durch Selbstoptimierungen die Menschheit bald überflügelt zu haben, so bleibt dies doch die Welt des Menschen mit seinen ureigensten Bedürfnissen.
Es ist schwer zu erkennen, wie eine KI das Bedürfnis entwickeln könnte, sich selber an die Spitze der Welt stellen zu können.
Eine KI entwickelt keine Bedürfnisse. Schon gar keine emotionalen Bedürfnisse. Dies ließe sich begründen.
Dennoch: die durch KI anstehenden Veränderungen lassen tiefgreifende Konsequenzen erwarten. Dies zeigt sich derzeit in Bereichen, die man bisher nicht als mathematisch-naturwissenschaftlich empfunden hat. Kunst und Musik beispielsweise. Der Bereich der Kreativität wird dem Menschen erhalten bleiben. Der Bereich der Programmierung, beispielsweise von Software, wird sich ändern.
Pareto und KI-generierte Antworten
Überall dort, wo man sich heute mit dem Paretoprinzip – einem 80/20-Ansatz – weiterhelfen muss, erscheint eine KI ebenfalls als Bewertungstool einsetzbar, dort allerdings eben auch nur in dessen Grenzen. Die IITR mußte dies als Ergebnis unserer eigenen KI akzeptieren. Die Ursache ist dem Betätigungsbereich Datenschutz geschuldet, einem mit Ungewissheiten befrachteten Bereich.
80/20, das bedeutet 80 % gute, sowie 20 % nicht weiterführende, gelegentlich sogar falsche Antworten.
Tatsächlich fallen Beschreibungen, in denen Wertung eine gewisse Rolle einnimmt prinzipiell unscharf aus im Unterschied zu jenen Vorgängen, die ausschließlich naturgesetzlich abgehandelt werden können.
Mensch als wertendes Wesen
Wertung, und naturgesetzliches Vorgehen: dies sind zwei dem Menschen zur Verfügung stehende, unterschiedliche Erkenntnispfade, deren akute Verwendung häufig nicht erkannt und daher auch in der Einstufung des Ergebnisses nicht unterschieden wird.
Rechtliche, also juristische Zusammenhänge unterliegen häufig einer Form von Wertung. Viele juristisch abgehandelte Probleme sind naturwissenschaftlich nicht fassbar. Wie beispielsweise könnte man eine bestehende Grenzziehung aus Naturgesetzen herleiten, fragt Yuval Noah Harari, Berater des WEF, der sich gelegentlich auch zur Einstufung von KI äußert. Der Mensch ist keine den Naturgesetzen folgende Maschine. Er urteilt nicht nach ausschließlich naturgesetzlichen Vorgaben. In Folge seiner evolutionären Entwicklung ist er eher wertend tätig.
Keine Absolutheit bei Beantwortung von Rechtsfragen durch KI
Nun stellt sich die Frage, ob das Datenschutz-Recht einem naturwissenschaftlichen Ansatz folgt oder doch eher von wertenden Elementen durchtränkt sein dürfte. Davon dürfte abhängen, wie zutreffend die Antworten eines Anwalts, oder eines Datenschutzbeauftragten zu spitzfindigen Datenschutzfragen ausfallen können.
Damit soll angedeutet sein, warum auch eine KI aus prinzipiellen Gründen durchweg keine absolut zutreffenden Antworten im Datenschutz liefern kann. Das zugrundeliegende Rechtsfundament gibt dies nicht her.
Auch wenn Recht dergleichen generell nicht hergeben dürfte bedeutet dies jedoch nicht, daß dem Recht nicht Folge zu leisten wäre. Es wird gelegentlich angepaßt, sogar verbessert, vor allem aber muß Recht, um nicht zu Unrecht zu werden, dann auch durchgesetzt werden.
Unschärfe im Rechtsgebiet bedeutet auch Unschärfe bei Antworten durch KI
Im Datenschutz finden sich Unschärfen bereits bei den verwendeten Schutz-Begriffen. Über 80 davon sind nicht näher bestimmt. Keine KI kann dann weiterhelfen.
Der Mensch behilft sich bei Unklarheiten mit: dafürhalten, abwägen, Schätzungen und fügt hinzu, damit nur eine Meinung zu äußern.
Bei der KI, also einer Maschine, tadeln wir nebelartige Einlassungen hingegen als Halluzination.
Wertung ist nicht grundsätzlich schlecht. Nur durch Wertung ist der Mensch kulturell zu dem geworden, was er darstellt. Die Entschlüsselung der Natur, die Entdeckung der Naturgesetze und die Mathematik als deren Sprache, sowie die heutige Technik: dies alles kam erst durch die Abgleichungen zwischen Wertung mit der Beobachtung der Natur hinzu. Was dann irgendwann zum Computer führte, zu neuronaler Software, zur Anwendung von Statistik, welche mittels LLMs (Large Language Model) unseren irgendwie in Sprache vorliegenden Gedanken deren als wahrscheinlich erscheinende Deutungen entlockt.
Häufig wiederkehrende Anfragen lassen sich standardisiert beantworten
80/20 ist in diesem Umfeld eine akzeptabel erscheinende Quote für zutreffende Antworten.
Damit wird KI – sofern man sich mit einfacheren Fragen begnügt – im Bereich Datenschutz einige Beratungsdienste übernehmen können in einer Qualität, die man auch von menschlichen Beratern erwartet.
Weitere Annahmen und Ergebnisse.
- Niemand weiß, welche Vorstellungen sich in der EU langfristig durchsetzen hinsichtlich des Verarbeitungsortes sowie des konkreten Ausführungs-Vorgangs für KI-Anwendungen.
- Löschung irgendwelcher Daten aus einem LLM-basierten KI- Universum sind schwierig und Löschanforderungen könnten darauf hindeuten, dass die KI-Technologie nicht richtig verstanden wird.
- Komplizierte oder lediglich zu kompliziert formulierte Fragen führen notwendigerweise dazu, dass deren Beantwortung zumindest durch unser System nicht zuverlässig dargestellt werden kann.
Es existiert im Datenschutz nicht auf jede Frage eine vernünftige Antwort. Unvernünftige Antworten sind nicht reproduzierbar. Es wird also auf eine zu komplexe Frage nicht immer derselbe Quatsch ausgegeben. Ein Anzeichen dafür, dass die KI sich ehrlich bemüht.
Spezialsystem zur Beantwortung wiederkehrender Datenschutz-Fragen
Wir können kommerzielle generative KI-Modelle nicht schlagen. Unser System erzeugt jedoch richtige Antworten auf ähnlichem Niveau. Denn beide Systeme arbeiten nach einem vergleichbaren Prinzip, um auftretenden Unwägbarkeiten Rechnung tragen zu können. Man spricht hierbei von: „Reinforced learning by human feedback“. Unser System greift ebenfalls auf diesen Ansatz zurück, allerdings ist unser eigener Hintergrund tatsächlich der Datenschutz.
Wir sind also nicht besser, aber auch nicht schlechter in unserem Kernbereich. Nicht vergessen werden darf, daß wir uns dabei Bedingungen stellen, die einer möglichen EU-Regulierung vorgreifen.
Umfang unseres KI-Systems
Per Stichwort-Eingabe bringt unser System zusätzlich sämtliche datenschutzrelevanten Urteile aus dem EU-Raum auf den Bildschirm. Es unterstützt weiterhin Mandanten bei Fragen zu unseren Management-Systemen Compliance Kit 2.0, welches u.a. als weiterführende Datenschutz-Grundlage für eine ISO 27701 Zertifizierung genutzt wird, sowie unsere Management-Varianten des Datenschutz-Kit, welche bei KMUs Verwendung finden.
Nach fast einem Jahr Entwicklungs-Tätigkeit ist nun der Zeitpunkt gekommen, diese Auskunfts-Dienstleistung unseren Kunden vorzustellen.
Die Weiterentwicklung wird sich auf Korrektheit und System-Perfomance, sodann auf eine thematische Erweiterung sowie Usability konzentrieren.
Eine kosteneffektive Beratungs-Dienstleistung bleibt unser Ziel.
Autor: Eckehard Kraska