Hinweisgebersystem

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Vorteile für Ihr Unternehmen

Unternehmen können von einer Whistleblower-Plattform viele Vorteile haben, indem sie ihren Mitarbeitenden die Möglichkeit bieten, Missstände zu melden. Einige der wichtigsten Vorteile sind:
1

Verringerung von Risiken: Ein Whistleblower-System ermöglicht es Unternehmen, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und zu beheben, bevor sie sich zu größeren Problemen auswachsen.

2

Erhöhung der Transparenz: Ein Whistleblower-System fördert die Transparenz innerhalb des Unternehmens und gibt Mitarbeitenden die Möglichkeit, ihre Bedenken direkt an die Führungskräfte zu melden.

3

Das Führen eines Whistleblowing-Systems hilft Ihnen bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Verbesserung Ihrer Compliance.

 

4

Steigerung des Vertrauens: Whistleblower-Systeme helfen Unternehmen, das Vertrauen von Mitarbeitenden, Kunden und anderen Stakeholdern zu gewinnen und zu erhalten, indem sie zeigen, dass das Unternehmen Missstände ernst nimmt und Abhilfemaßnahmen ergreift.

5

Förderung von Innovation: Ein Whistleblower-System ermöglicht es Mitarbeitenden, neue Ideen und Vorschläge für Verbesserungen einzubringen, was zu mehr Innovation und Wachstum führen kann.

6

Optimierung der Arbeitsplatzkultur: Ein Whistleblower-System ermöglicht es Unternehmen, eine positive und integre Arbeitsplatzkultur zu fördern, in der Mitarbeitende sich sicher und ermutigt fühlen, ihre Bedenken zu melden.

Unsere Lösung

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  • Komplettlösung für Ihr Unternehmen
  • Webbasiertes Hinweisgebersystem
  • Bestellung einer Ombudsperson
  • Erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen
  • Einfache Bedienung
  • Beratung durch unsere Experten
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Wie läuft die Bestellung des Hinweisgebersystems ab

Schritt 1: Beratung

Sie buchen ein Beratungsgespräch oder eine Live-Demo und erhalten im Anschluss ein Angebot zugesendet.

Schritt 2: Vertrag

Sie unterzeichnen den Vertrag und senden diesen an uns zurück.

Schritt 3: Zugang

Nach Zahlungseingang erhalten Sie einen Link, den Sie Ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen können und bekommen ebenfalls die Kontaktdaten der Ombudsperson

Warum benötige ich ein Hinweisgebersystem

Der deutsche Gesetzgeber hat in Umsetzung der “EU-Whistleblower-Richtlinie” der Europäischen Union Unternehmen in Deutschland verpflichtet, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Diese Vorgaben gelten für alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten.

Unabhängig von der Zahl der Beschäftigten müssen zudem alle Unternehmen der Finanz- und Versicherungsbranche, wie z. B. Wertpapierdienstleister oder Kapitalverwaltungsgesellschaften entsprechende Hinweisgebersysteme bereit halten.

Benennung einer Ombudsperson

 

Neben dem Hinweisgebersystem müssen die Unternehmen zudem eine sogenannte Ombudsperson benennen, welche eingehende Meldungen sichtet und sich um die ordnungsgemäße Bearbeitung des Vorgangs kümmert.

Die gesetzlichen Vorgaben sehen vor, dass Meldungen an die Ombudsperson vertraulich behandelt werden müssen. Unternehmen sind daher gut beraten, hier eine entsprechende technische Lösung in Form eines Hinweisgebersystems vorzuhalten.

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