Café Datenschutz - Der Datenschutz-Kanal mit Dr. Sebastian Kraska

Mit welchen Unternehmen muss ich einen Datenschutz-Vertrag (AV Vertrag) abschließen? Art 28 DSGVO

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Beschreibung

Im Café Datenschutz erläutert Dr. Sebastian Kraska, wann Unternehmen einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 DSGVO abschließen müssen und welche Inhalte dabei zwingend zu regeln sind. Ein solcher Vertrag ist immer dann erforderlich, wenn ein anderes Unternehmen personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Im Video wird erläutert, welche zentralen Punkte in einem Datenschutzvertrag geregelt werden müssen. Dazu gehören das Weisungsrecht des Verantwortlichen, die Bedingungen für den Einsatz von Subunternehmern, die Verpflichtung zur Meldung von Datenschutzverstößen sowie die Einhaltung technischer und organisatorischer Mindeststandards.

Darüber hinaus wird aufgezeigt, welche Tätigkeiten typischerweise eine Auftragsverarbeitung darstellen, wo die Abgrenzung zu anderen Formen der Datenweitergabe liegt und welche Hilfestellungen die Datenschutzaufsichtsbehörden hierzu bereitstellen.

Fazit: Unternehmen sollten sorgfältig prüfen, mit welchen externen Dienstleistern sie personenbezogene Daten austauschen, und sicherstellen, dass mit diesen ein rechtssicherer Auftragsverarbeitungsvertrag besteht. Dies schützt nicht nur vor Bußgeldern, sondern stärkt auch die Datenschutz-Compliance im Unternehmen.

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