
Missbrauch des Auskunftsrechts
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Beschreibung
Im Café Datenschutz erläutert Dr. Sebastian Kraska, wie Unternehmen mit exzessiven oder missbräuchlichen Anträgen auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO umgehen können. Das Auskunftsrecht soll Betroffenen ermöglichen, nachzuvollziehen, wie ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden und ob die Verarbeitung rechtmäßig erfolgt.
Im Video wird erklärt, wann eine Anfrage als offenkundig unbegründet oder exzessiv gilt und welche rechtlichen Möglichkeiten Verantwortliche in solchen Fällen haben. Dazu zählt die Erhebung eines angemessenen Entgelts oder – in Ausnahmefällen – die Verweigerung der Auskunft. Entscheidend ist, dass jede Entscheidung nachvollziehbar begründet und den Betroffenen transparent mitgeteilt wird.
Das Auskunftsrecht bleibt ein zentrales Instrument zur Kontrolle der Datenverarbeitung, kann jedoch in der Praxis auch missbraucht werden. Unternehmen sollten daher interne Prozesse festlegen, um solche Fälle rechtssicher zu behandeln.
Fazit: Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO ist essenziell für den Datenschutz, erfordert jedoch klare Regeln im Umgang mit missbräuchlichen Anfragen. Verantwortliche können Kosten erheben oder Anfragen ablehnen – müssen dies aber stets transparent und begründet tun.