
Können DSGVO-Verstöße abgemahnt werden?
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Beschreibung
Im Café Datenschutz erläutert Dr. Sebastian Kraska, ob Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung auch über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verfolgt werden können. Diese Frage sorgt derzeit für erhebliche rechtliche Unsicherheit.
Das UWG untersagt Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, die das Marktverhalten regeln, wenn dadurch das Wohl von Marktteilnehmern oder Mitbewerbern beeinträchtigt wird. Offen ist jedoch, ob auch Datenschutzverstöße darunterfallen.
Im Video erklärt Dr. Kraska, warum bislang unklar ist, ob Datenschutzverstöße wettbewerbsrechtlich abmahnfähig sind, welche Rolle der Europäische Gerichtshof in der Klärung dieser Frage spielt und welche Argumente für oder gegen eine Abmahnfähigkeit sprechen. Ebenso wird erläutert, dass der Bundesrat vorgeschlagen hat, Abmahnungen von DSGVO-Verstößen künftig ausdrücklich auszuschließen, um Unternehmen zu entlasten.
Fazit: Es bleibt umstritten, ob DSGVO-Verstöße nach dem UWG abgemahnt werden können. Der EuGH wird voraussichtlich für mehr Klarheit sorgen. Unternehmen sollten die Entwicklungen aufmerksam beobachten und ihre Datenschutzorganisation sorgfältig überprüfen.