Café Datenschutz - Der Datenschutz-Kanal mit Dr. Sebastian Kraska

Wie teste ich Software datenschutzkonform? DSGVO und Echtdaten?

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Beschreibung

Der Beitrag behandelt die Frage, ob Software mit Echtdaten getestet werden darf oder ob zuvor die Einwilligung der Betroffenen erforderlich ist. Dr. Sebastian Kraska erklärt, dass Tests grundsätzlich mit anonymisierten oder fiktiven Daten durchgeführt werden sollten, um personenbezogene Informationen zu schützen.

Nur wenn es technisch zwingend erforderlich ist, dürfen Echtdaten im Testbetrieb verwendet werden – dann jedoch unter denselben technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen wie im Live-System. Dazu gehören insbesondere Zugriffsbeschränkungen, Protokollierung und die sichere Löschung der Testdaten nach Abschluss der Tests.

Das Fazit: Echtdaten dürfen nur im Ausnahmefall für Tests genutzt werden. Wer auf Datensparsamkeit und Sicherheit achtet, bleibt DSGVO-konform und minimiert das Risiko von Datenschutzverletzungen.

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