
Workation und Datenschutz
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Beschreibung
Der Beitrag beleuchtet die datenschutzrechtlichen Aspekte von „Workation“, also dem Arbeiten aus dem Ausland. Immer mehr Unternehmen ermöglichen ihren Mitarbeitenden, zeitweise im Ausland zu arbeiten – doch welche DSGVO-Anforderungen gelten in solchen Fällen?
Dr. Sebastian Kraska erklärt, dass ein Datentransfer im rechtlichen Sinn nur dann vorliegt, wenn Daten zwischen verschiedenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern ausgetauscht werden. Solange Mitarbeitende also unternehmensintern über Firmenlaptops auf Unternehmenssysteme zugreifen, besteht kein Drittlandtransfer im Sinne der DSGVO.
Der Fokus liegt vielmehr auf der Informationssicherheit: Unternehmen sollten technische und organisatorische Maßnahmen treffen, etwa VPN-Verbindungen, sichere Netzwerke und ggf. den Einsatz von speziellen Laptops für Auslandsaufenthalte. Ergänzend kann eine Workation-Richtlinie helfen, klare Rahmenbedingungen für Sicherheit und Kommunikation zu schaffen.
Das Fazit: Workation ist kein Datenschutzproblem, sondern eine Frage der IT-Sicherheit. Entscheidend ist, dass Unternehmen ihr individuelles Risiko bewerten und passende Schutzmaßnahmen umsetzen.