
EU-Japan: Grenzüberschreitende Datentransfers
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Beschreibung
Der Beitrag behandelt die Datenübermittlung in Drittländer nach der DSGVO und stellt ein neues Abkommen zwischen der EU und Japan vor, das den grenzüberschreitenden Datenaustausch erleichtern soll.
Nach den Artikeln 44 ff. DSGVO sind für Datenübertragungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums besondere Garantien erforderlich. Dazu zählen Angemessenheitsbeschlüsse, Standardvertragsklauseln oder in Ausnahmefällen eine Einwilligung der betroffenen Person. Diese Mechanismen sollen sicherstellen, dass auch außerhalb der EU ein angemessenes Datenschutzniveau besteht.
Mit Japan wird nun ein neuer Weg beschritten: Die bestehende Wirtschaftspartnerschaft wurde um Regelungen zum elektronischen Datenverkehr erweitert. Ziel ist es, Informationsaustausch zu ermöglichen, ohne ihn pauschal zu beschränken – zugleich werden Datenschutz, Privatsphäre und Transparenzrechte ausdrücklich anerkannt. Unternehmen müssen Leitlinien einhalten und Betroffenenrechte klar kommunizieren.
Das Fazit: Das Abkommen zwischen EU und Japan erleichtert internationale Datentransfers, ohne den Datenschutz aus den Augen zu verlieren. Im Mittelpunkt steht das Transparenzprinzip, das Vertrauen in die digitale Wirtschaft schaffen soll.