
Ab wann brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?
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Beschreibung
In diesem Video wird anschaulich erklärt, unter welchen Voraussetzungen die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besteht. Im Mittelpunkt steht Artikel 37 DSGVO, der regelt, in welchen Fällen eine Benennung erforderlich ist – etwa bei Behörden, Unternehmen oder Organisationen, die regelmäßig und umfangreich personenbezogene Daten verarbeiten oder systematisch Personen überwachen. Ergänzend wird auf die nationalen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) eingegangen, das in Deutschland zusätzliche Schwellenwerte und Kriterien vorsieht. Darüber hinaus wird erläutert, welche Anforderungen an Fachkunde und Unabhängigkeit eines Datenschutzbeauftragten gestellt werden und welche Aufgaben er im Unternehmen wahrnimmt. Dazu gehören insbesondere die Beratung der Verantwortlichen, die Überwachung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften und die Funktion als Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden. Abschließend wird auf die möglichen Konsequenzen eingegangen, wenn trotz bestehender Pflicht kein Datenschutzbeauftragter bestellt wird. Das Video bietet somit einen kompakten und praxisnahen Überblick für Verantwortliche und Führungskräfte, die prüfen möchten, ob in ihrer Organisation eine Benennungspflicht besteht und welche rechtlichen Folgen sich daraus ergeben.