Café Datenschutz - Der Datenschutz-Kanal mit Dr. Sebastian Kraska

Datenschutz Überprüfung von Webseiten und Apps durch BayLDA

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Beschreibung

Der Beitrag behandelt die aktuelle Prüfaktion des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA), das über 350 Webseiten und 15 Apps bayerischer Unternehmen überprüft hat – teils mit automatisierten Prüftools. Ziel war die Kontrolle, ob individualisierende Tracking-Tools ohne Einwilligung eingesetzt werden und ob Nutzer die Möglichkeit haben, Tracking auf gleicher Ebene abzulehnen oder zuzustimmen.

Das BayLDA stellte klar: Wenn auf der ersten Ebene eines Consent-Banners nur die Optionen „Akzeptieren“ und „Einstellungen“ angeboten werden, gilt eine Zustimmung per Klick auf „Akzeptieren“ nicht als rechtswirksame Einwilligung.

Dr. Sebastian Kraska empfiehlt, die eigene Website oder App anhand von vier zentralen Punkten zu überprüfen:
– Brauche ich wirklich ein zustimmungspflichtiges Tracking oder reicht ein cookiefreies, aggregiertes Tracking?
– Sind im Consent-Tool nur notwendige Cookies als „erforderlich“ markiert?
– Werden keine zustimmungspflichtigen Tools vor der Einwilligung geladen?
– Gibt es Zustimmen und Ablehnen auf gleicher Ebene?

Das Fazit: Die Datenschutzaufsicht setzt zunehmend auf automatisierte Prüfverfahren. Unternehmen sollten ihre Tracking- und Consent-Systeme jetzt kritisch prüfen, um rechtskonform zu handeln und Bußgelder zu vermeiden.

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