Café Datenschutz - Der Datenschutz-Kanal mit Dr. Sebastian Kraska

Datenschutz Sanktionspraxis der Aufsichtsbehörden

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Beschreibung

Der Beitrag beleuchtet ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das die rechtlichen Rahmenbedingungen für Bußgelder durch deutsche Datenschutz-Aufsichtsbehörden präzisiert. Ausgangspunkt war ein Verfahren gegen das Unternehmen Deutsche Wohnen, bei dem strittig war, unter welchen Voraussetzungen ein Bußgeld verhängt werden durfte.

Der EuGH stellte klar: Eine Sanktion ist nur zulässig, wenn die Aufsichtsbehörde nachweisen kann, dass Beschäftigte im Unternehmen vorsätzlich oder fahrlässig einen Datenschutzverstoß begangen haben. Damit schafft das Urteil Rechtsklarheit für die künftige Sanktionspraxis und stärkt zugleich die Anforderungen an die interne Organisation von Unternehmen.

Dr. Sebastian Kraska empfiehlt als Konsequenz:
– Schulung der Beschäftigten, um Datenschutzverstöße zu vermeiden.
– Aufbau eines Datenschutz-Management-Systems, das Prozesse dokumentiert und regelmäßig intern auditiert wird.
– Überprüfung von Auftragsverarbeitern, um externe Risiken zu minimieren.

Das Fazit: Mit dem Urteil des EuGH wird die Bedeutung interner Datenschutzstrukturen weiter gestärkt – Prävention, Schulung und klare Verantwortlichkeiten sind der beste Schutz vor Sanktionen.

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