Café Datenschutz - Der Datenschutz-Kanal mit Dr. Sebastian Kraska

Aufsichtsbehörden: 2024 Prüfung der Unternehmensprozesse Betroffenenrechte

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Beschreibung

Der Beitrag beleuchtet die europaweite Prüfaktion der Datenschutzaufsichtsbehörden im Jahr 2024, die sich auf die Prozesse zur Beantwortung von Betroffenen-Anfragen konzentriert. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat beschlossen, die Umsetzung dieser zentralen DSGVO-Vorgabe in Unternehmen gezielt zu überprüfen.

Dr. Sebastian Kraska erklärt, welche Anforderungen Unternehmen dabei erfüllen müssen. Dazu gehören ein klar definierter Prozess zur Bearbeitung von Betroffenen-Anfragen, eindeutige interne Zuständigkeiten und ein Überblick, wo personenbezogene Daten gespeichert sind. Mitarbeitende sollten zudem geschult werden, um Anfragen über alle Kommunikationskanäle korrekt zu erkennen und weiterzuleiten.

Besonderes Augenmerk gilt den Fristen: Die Beantwortung muss innerhalb eines Monats erfolgen, in komplexen Fällen ist eine Verlängerung um weitere zwei Monate möglich. Unternehmen sollten außerdem eine Vorlage nach Art. 15 DSGVO bereithalten, um Anfragen vollständig und einheitlich zu beantworten.

Das Fazit: Wer rechtzeitig klare Strukturen schafft, schützt nicht nur die Rechte der Betroffenen, sondern beugt auch Beanstandungen durch die Aufsichtsbehörden vor.

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