Café Datenschutz - Der Datenschutz-Kanal mit Dr. Sebastian Kraska

Google Fonts datenschutzkonform nutzen und Abmahnungen vermeiden? DSGVO praktisch umgesetzt.

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Beschreibung

Der Beitrag zeigt, wie Google Fonts DSGVO-konform eingesetzt werden können und welche Risiken bei der standardmäßigen Nutzung bestehen. Dr. Sebastian Kraska erklärt, dass bei der Einbindung von Google Fonts über externe Server personenbezogene Daten – insbesondere IP-Adressen – an Google übermittelt werden können. Dies ist datenschutzrechtlich problematisch, da die Übertragung ohne Einwilligung erfolgt.

Die Lösung besteht darin, die benötigten Schriftarten lokal über den eigenen Server einzubinden. Dadurch erfolgt keine Datenübertragung an externe Anbieter, und die Nutzung bleibt vollständig innerhalb der Kontrolle des Unternehmens. Diese Methode erfüllt die Anforderungen der DSGVO und schützt die Privatsphäre der Website-Besucher.

Das Fazit: Google Fonts sind weiterhin nutzbar – entscheidend ist die Art der Einbindung. Wer sie lokal hostet, vermeidet Datenschutzverstöße und sorgt für eine rechtssichere Webseitengestaltung.

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