Café Datenschutz - Der Datenschutz-Kanal mit Dr. Sebastian Kraska

EuGH: Datenminimierung im Fokus

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Beschreibung

Der Beitrag behandelt das Prinzip der Datenminimierung gemäß DSGVO und zeigt, warum Unternehmen nur Daten erheben dürfen, die für einen konkreten Zweck wirklich notwendig sind. Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verdeutlicht, dass unnötige Pflichtangaben – etwa Anrede oder Geschlecht beim Fahrkartenkauf – gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen können.

Dr. Sebastian Kraska erklärt, dass Unternehmen ihre Datenerhebungsprozesse regelmäßig überprüfen sollten. Dazu gehört, Formulare kritisch zu analysieren, überflüssige Pflichtfelder zu entfernen und zusätzliche Angaben als freiwillig zu kennzeichnen. Ziel ist eine sparsame, zweckgebundene Datenerhebung, die den Grundsatz der Erforderlichkeit respektiert.

Das Fazit: Das EuGH-Urteil ist ein wichtiger Anlass, um bestehende Verfahren zu prüfen. Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre Formulare und digitalen Systeme mit dem Grundprinzip der Datenminimierung im Einklang stehen – ein zentraler Schritt zu DSGVO-Compliance und Vertrauen der Kunden.

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