Café Datenschutz - Der Datenschutz-Kanal mit Dr. Sebastian Kraska

Wann haftet der Datenschutzbeauftragte?

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Beschreibung

Der Beitrag behandelt die Frage, wann ein Datenschutzbeauftragter haftet, wenn ein Unternehmen gegen die DSGVO verstößt. Dr. Sebastian Kraska erklärt, dass der Datenschutzbeauftragte keine Umsetzungspflicht besitzt. Seine Aufgabe besteht darin, Unternehmen zu beraten, zu überwachen und bei der Einhaltung der Datenschutzvorgaben zu unterstützen – die Verantwortung für die Umsetzung liegt jedoch allein bei der Geschäftsleitung.

Eine Haftung des Datenschutzbeauftragten kommt daher nur in Betracht, wenn er eigene Pflichten – etwa im Rahmen seiner Beratungs- oder Kontrollfunktion – verletzt. Für Verstöße des Unternehmens selbst kann er dagegen nicht verantwortlich gemacht werden.

Das Video verweist auf die rechtliche Grundlage in Artikel 39 DSGVO und bietet einen klaren Überblick darüber, wie die Aufgabenverteilung zwischen Datenschutzbeauftragtem und Unternehmensleitung ausgestaltet ist. So wird deutlich, dass die Rolle beratend und unabhängig, aber nicht haftungsfrei ist – sie dient dem Schutz des Unternehmens und der rechtskonformen Umsetzung der Datenschutzpflichten.

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