Café Datenschutz - Der Datenschutz-Kanal mit Dr. Sebastian Kraska

Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos, was müssen Sie beachten?

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Beschreibung

Der Beitrag erklärt, unter welchen Voraussetzungen Fotos von Beschäftigten veröffentlicht werden dürfen – sowohl im Intranet als auch auf der öffentlichen Unternehmenswebsite.

Dr. Sebastian Kraska erläutert, dass bei Mitarbeitenden mit Außenbezug – etwa in leitenden oder repräsentativen Positionen – eine Veröffentlichung des Fotos auf der Website ohne Einwilligung zulässig ist. Auch im Intranet dürfen Mitarbeiterfotos grundsätzlich ohne Einwilligung veröffentlicht werden, da der Zugriff intern und zweckgebunden erfolgt. In allen anderen Fällen ist jedoch eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person erforderlich.

Wichtig bleibt in jedem Fall: Die Beschäftigten müssen umfassend über Zweck, Umfang und mögliche Folgen der Veröffentlichung informiert werden. So lässt sich Transparenz schaffen und das Vertrauen der Mitarbeitenden wahren.

Das Fazit: Fotos dürfen nur im Rahmen klarer rechtlicher Grundlagen genutzt werden – mit Einwilligung, wenn kein beruflicher Außenbezug besteht, und immer mit vollständiger Information der Betroffenen.

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