
Löschung von Mitarbeiterdaten
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Beschreibung
Der Beitrag befasst sich mit der Frage, wann personenbezogene Daten von Beschäftigten gelöscht werden müssen – von Bewerbungsunterlagen über Mitarbeiterdaten bis hin zu Daten ehemaliger Angestellter. Grundsätzlich gilt: Daten sind zu löschen, sobald der Zweck ihrer Erhebung und Speicherung entfällt.
Dr. Sebastian Kraska erläutert zwei datenschutzrechtlich zulässige Ansätze im Umgang mit Beschäftigtendaten. Zum einen können unterschiedliche Datenkategorien definiert werden (z. B. Zeugnisse, Leistungsbeurteilungen, Personalakten), für die jeweils spezifische Speicherfristen gelten. Zum anderen kann eine Gesamtspeicherung während des Beschäftigungsverhältnisses gerechtfertigt sein. Grundlage dafür ist das bekannte „Emmely“-Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das feststellte, dass Arbeitgeber für eine sachgerechte Beurteilung auf den gesamten bisherigen Verlauf des Arbeitsverhältnisses zugreifen dürfen.
Das Video bietet eine praxisnahe Einordnung, wie Unternehmen Löschpflichten rechtssicher gestalten und gleichzeitig ihre Dokumentationspflichten erfüllen können – ein wichtiger Beitrag zur DSGVO-konformen Personalverwaltung.