Café Datenschutz - Der Datenschutz-Kanal mit Dr. Sebastian Kraska

Datenschutz und Ausweiskopien

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Beschreibung

Der Beitrag behandelt die datenschutzrechtlichen Anforderungen im Umgang mit Ausweiskopien. In vielen Situationen wird in Deutschland ein amtliches Ausweisdokument verlangt – etwa zur Identitätsprüfung. Doch eine Kopie des Ausweises ist nur unter engen Voraussetzungen erlaubt. Nach § 20 Abs. 2 Personalausweisgesetz darf eine Ablichtung nur mit Zustimmung des Ausweisinhabers erfolgen; außerdem gelten die allgemeinen Datenschutzbestimmungen der DSGVO.

Zur Wahrung des Datenschutzes sollte eine Ausweiskopie stets die Ausnahme bleiben. Wenn eine Identifizierung auch auf anderem Wege möglich ist – etwa über Zusatzinformationen oder Einmalpasswörter – sollte auf eine Kopie verzichtet werden. Meist genügt die einmalige Vorlage des Originals mit einem Vermerk wie „Ausweis wurde vorgelegt“. Nicht benötigte Daten sollten auf der Kopie geschwärzt werden, und Kopien sind umgehend zu löschen, sobald die Identität festgestellt ist.

Besondere Sorgfalt gilt bei digitalen Verifikationsverfahren, etwa im Finanzsektor: Hier müssen Unternehmen technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vor unbefugtem Zugriff und Datenmissbrauch treffen. Das Fazit lautet: Nur kopieren, wenn unbedingt erforderlich – und so sparsam wie möglich mit Ausweisdaten umgehen.

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