
Datenschutz bei Pur-Abo-Modellen - Stellungnahme der Datenschutzkonferenz DSK
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Beschreibung
Das Video behandelt die Stellungnahme der deutschen Datenschutzkonferenz (DSK) zu sogenannten Pur-Abo-Modellen.
Die Ausgangsfrage und die Entscheidung der DSK:
Die Frage war, ob die Einwilligung in das Tracking als freiwillig im Sinne der DSGVO gilt, wenn Webseitenbesucher nur zwischen der Einwilligung in das Tracking oder dem Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements ("Pur-Abo") wählen können, um Inhalte anzusehen.
Die Aufsichtsbehörden stellen in ihrem Positionspapier klar:
Grundsätzliche Zulässigkeit: Es ist grundsätzlich zulässig, den Webseitenbesuchern diese Wahl zu stellen. Die DSK erkennt damit an, dass Verlage und andere Anbieter die Möglichkeit haben müssen, sich entweder über Werbung/Tracking oder über Abonnements zu finanzieren.
Marktüblicher Preis: Der Preis für das Pur-Abo muss sich in irgendeiner Weise an der Marktüblichkeit orientieren. Er darf nicht so überhöht sein, dass er praktisch jeden vernünftigen Nutzer dazu zwingt, in das Tracking einzuwilligen.
Kopplungsverbot: Die erteilte Einwilligung in das Tracking darf nicht mit völlig fremden Zwecken verknüpft werden (z.B. mit der Einwilligung zum Erhalt von Newslettern).
Basisdaten im Abo-Modell: Das Papier lässt die Interpretation zu, dass im Rahmen des Abo-Modells die Basisdaten des Nutzungsverhaltens möglicherweise auch ohne explizite Einwilligung erfasst werden können.
Einhaltung weiterer Regeln: Unabhängig von der Entscheidung zur Wahlmöglichkeit müssen im Übrigen weiterhin die Vorgaben der DSGVO und des TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) zum Tracking beachtet werden.