
Datenpanne? Ihr Notfallplan!
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Beschreibung
Das Video befasst sich mit der Notwendigkeit und den Pflichten eines Notfallplans für das Datenpannen-Management gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Eine Datenpanne ist definiert als eine Sicherheitsverletzung, die – ob beabsichtigt oder unbeabsichtigt – zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung oder zur unbefugten Offenlegung bzw. zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt. Beispiele sind Hackerangriffe, verlorene Geräte, fehlgeleitete E-Mails oder unbefugter Zugriff durch Mitarbeiter.
Kernpflichten bei einer Datenpanne:
Risikobewertung: Das Unternehmen muss dokumentieren und unter Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten prüfen, ob ein niedriges, mittleres oder hohes Risiko für die Betroffenen vorliegt.
Meldung an Aufsichtsbehörde: Bei einem mittleren Risiko muss die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde binnen 72 Stunden ab Kenntnis informiert werden.
Benachrichtigung der Betroffenen: Bei einem hohen Risiko sind zusätzlich die betroffenen Personen zu informieren.
Dokumentation: Eine lückenlose Dokumentationspflicht besteht für alle Vorfälle.
Bausteine des Notfallplans:
Ein vorbereiteter Notfallplan ist nicht nur Kür, sondern Pflicht und dient dem Reputationsschutz. Er sollte umfassen:
Sofortmaßnahmen: Maßnahmen zur schnellen Schließung von Sicherheitslücken, zur Schadensabwendung (z.B. Passwörter ändern) und gegebenenfalls zur Hinzuziehung externer Forensik-Experten.
Internes Meldewesen: Klare Kanäle und Ansprechpartner festlegen, über die Beschäftigte einen Verdacht auf Datenverlust melden müssen.
Verantwortlichkeiten: Bestimmung des internen Koordinators für den Ernstfall (inklusive Stellvertretung).
Risikobewertungsprozess: Ein festgelegtes Vorgehen zur koordinierten Risikoeinschätzung.
Vorlagen und Kontakte: Vorbereitung von Vorlagen für die Meldung an die Behörden und die Information der Betroffenen.
Kommunikationsstrategie: Planung der internen und externen Kommunikation (Presseabteilung einbinden).
Cyberversicherung: Bei vorhandener Versicherung die zuständige Stelle rechtzeitig informieren.
Analyse und Verbesserung: Nach dem Vorfall eine Rückschau zur Optimierung der Prozesse durchführen.