Café Datenschutz - Der Datenschutz-Kanal mit Dr. Sebastian Kraska

Webseiten Tracking ohne Einwilligung

Leider keine Caption vorhanden.

Beschreibung

Das Video erklärt, wie Webseiten-Tracking auch ohne die explizite Einwilligung der Nutzer ("Einwilligungsbanner") datenschutzkonform betrieben werden kann, gestützt auf das berechtigte Interesse als Rechtsgrundlage.

Voraussetzungen für Tracking ohne Einwilligung:

Um das Webseiten-Besucherverhalten rechtssicher ohne Einwilligung erfassen zu können, müssen zwei zentrale Bedingungen erfüllt sein:

Cookie-Freiheit: Es dürfen keine Cookies oder ähnliche Informationen auf dem Endgerät des Nutzers gespeichert werden.

Aggregierte Erfassung: Die Daten müssen so erfasst werden, dass am Ende kein Rückschluss auf einzelne, individuelle Webseitenbesucher möglich ist. Es kann lediglich das Verhalten der Gesamtheit der Besucher (z.B. Klickraten, Gesamtbesucherzahl) ausgewertet werden, nicht aber das individuelle Nutzerprofil.

Stellungnahme der Aufsichtsbehörden:

Die Aufsichtsbehörden halten dieses Vorgehen unter den genannten Voraussetzungen für datenschutzrechtlich zulässig.

Sie argumentieren, dass die Verarbeitung von Browser- oder Headerinformationen, die zwangsläufig oder aufgrund von Browsereinstellungen beim Aufruf einer Webseite übermittelt werden, nicht als Zugriff auf bereits in der Endeinrichtung gespeicherte Informationen gewertet wird. Solche Daten dürfen in aggregierter Form analysiert und ausgewertet werden.

Fazit für Webseitenbetreiber:

Wenn das Ziel lediglich die Webseitenoptimierung ist, kann auf ein Einwilligungsbanner verzichtet und stattdessen Technologie für einwilligungsfreies, aggregiertes Tracking eingesetzt werden, um 100 % des Besucherverhaltens zu analysieren.

Nur wenn individualisierendes Tracking und insbesondere nachverfolgende (personalisierte) Werbung geschaltet werden sollen, ist weiterhin die Einholung einer Einwilligung (z.B. über ein Cookie-Banner) zwingend erforderlich.

← Zurück zur Übersicht

ID
113
Thumbnail